Hallo,
folgendes ist mir passiert: Ich habe im Internet was bestellt, bezahlt, bekommen und innerhalb des 14tägigen Widerrufsrechtes laut Fernabsatzgesetz wieder zurückgeschickt. Wohlgemerkt: Ich habe das Paket nicht mal geöffnet. So, und nun warte ich auf die Rückerstattung meines Geldes, nunmehr seit über einem Monat. Ich habe über sie Sendungsverfolgung den Beweis, dass das Paket angekommen ist. Auf Mails und Anrufe reagiert niemand. Ich überlege jetzt, ob ich dagegen zivilrechtlich vorgehen sollte. Es geht dabei um 25,-, und ich will auf keinen Fall auch nur einen Euro bezahlen, um an mein Geld zu kommen, macht ja keinen Sinn. Mir geht es dabei mehr ums Prinzip, als um die 25,-. Ich habe aber keinerlei Erfahrung mit sowas, wie seht ihr das von wegen Anwalts- und Gerichtskosten, was bleibt da bei mir hängen, wie groß ist die Chance überhaupt, dass ich Recht und mein Geld bekomme?
Gruß,
Till
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ein zivilrechtlicher Prozeß rechnet sich nicht für 25,00 EUR.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du das machen, wenn die nicken. Über entstehende Nachteile bei der Versicherung sage ich dazu mal nichts.
Eine Strafanzeige wegen Warenkreditbetrug ist da sicherlich sinnvoller, um Deinen Seelenfrieden wiederherzustellen und kostet nix. Auch eine Anzeige bei seinem Finanzamt wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehng ist möglich und bringt Freude.
Ansonstenn einmal richtig ärgern und die Sache vergessen.