Die Rechtsanwältin Katja Günther sorgt regelmäßig für Schlagzeilen, weil sie im Auftrag diverser vermeintlicher Abzock-Internet-Unternehmen Abmahnungen verschickt, um Kohle für sie einzutreiben. Neben Papierpresse und Rundfunk ist natürlich auch die Verbraucherzentrale längst auf die Aktivitäten Günthers aufmerksam geworden.
Am 6.10.2009 ließ die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine Pressemitteilung raus. Darin wurde berichtet, dass die Anwältin von einem Gericht zu Schadensersatz verurteilt wurde, die Kosten eines Anwalts übernehmen muss, von dem sich ein Abgemahnter erfolgreich vertreten ließ.
Die Pressemitteilung der Verbaucherzentrale trägt die Überschrift "Deutschlands unbeliebteste Anwältin wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.". Diverse Blogger haben die Aussage "wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt" aus der Pressemitteilung übernommen. Und das kommt sie jetzt teuer zu stehen. Laut Klawtext-Blog von Rechtsanwalt Sebastian Dosch werden betroffene Blogger aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und sollen Anwaltskosten von insgesamt 891,31 Euro zahlen.
Und das werden sie vermutlich auch blechen müssen, da die Verbraucherzentrale den Vorfall "ungeschickt" beziehungsweise strenggenommen "falsch" beschrieben hat. Im Urteilstext (Amtsgericht Karlsruhe, Az. 9 C 93/09) heißt es konkret so:
"Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug."
Konkret wertete das Gericht Günthers Handlungsweise also als "Beihilfe zu einem versuchten Betrug", verurteilte sie aber nicht "wegen Beihilfe zum Betrug". Aufgrund der falschen Formulierung sieht Katja Günther ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und hat deshalb einen Anwalt zur Abmahnung der "Blogger" beauftragt.
Sebastian Dosch stellt in seinem Blog in Frage, ob sich eine Anwältin in so einer Sache überhaupt anwaltlich vertreten lassen darf.
Rechtsanwalt Thomas Stadler bezweifelt in seinem Blog Internet-Law ob die verschickten Abmahnungen formell richtig sind. Angeblich werden die Kosten einschließlich Umsatzsteuer gefordert, obwohl Abgemahnte in solchen Fällen keine Umsatzsteuer zahlen müssen.
Michael Nickles meint: Kopfschütteln ist sinnlos. Die Formulierung "wegen Betrugs verurteilt" ist falsch und juristisch anfechtbar. Ein klarer Sieg für Katja Günther.
Und leider ein großer. Blogger werden es sich künftig drei Mal überlegen, ob sie was über die Anwältin schreiben, denn ein einziger falscher Satz, kann teuer werden.