Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge

News: Appetitverderber

Chefkoch muss an Marion blechen

Michael Nickles / 115 Antworten / Flachansicht Nickles

Nicht nur im Privat-TV wird gekocht wie verrückt, auch im Internet sind Webseiten mit Rezeptsammlungen sehr beliebt. Seit einiger Zeit herrscht Krieg zwischen chefkoch.de und marions-kochbuch.de.

Bei chefkoch.de können "Foren-Teilnehmer" eigene Rezepte mit Fotos hochladen. Dabei haben sich die publizierenden Hobby-Köche auch beim Bildmaterial von "Marion's Kochbuch" bedient und die hat deshalb chefkoch.de wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Bereits 2007 kriegte "Marion" von ein Gericht recht, aufgrund Revision vom "Chefkoch" ging die Sache allerdings vor den Bundesgerichtshof.

Und der hat das Urteil jetzt bestätigt und "Marion" auch Schadensersatz zugesprochen (siehe Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet). Konkret wurde der Betreiber eines Internet-Forums also für Beiträge seiner Forenteilnehmer verantwortlich gemacht und muss jetzt "blechen".

Das Urteil wird viele stutzig machen, denn gerade erst gab es ja eine Pressemitteilung der Bitkom, die erläutert, wie und wann Forenbetreiber für Beiträge haftbar gemacht werden können (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar). Die aktuelle Rechtslage enthält ein deutliches ABER. Eine Haftbarkeit kommt nur dann in Frage, wenn ein Forenbetreiber auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht wird und nicht darauf reagiert!

Im Fall von Chefkoch ist die Sache allerdings etwas anderes gelagert. Auf dieser Webseite werden eingereichte Rezepte von den Betreibern grundsätzlich VOR ihrer Veröffentlichung kontrolliert. Die Richter sahen es auch als erwiesen, dass Chefkoch ganz klar selbst die Verantwortung für veröffentlichte Rezepte übernimmt.

Unter anderem müssen Leute die unbezahlt Rezepte bei Chefkoch einreichen, dem Seitenbetreiber auch das Recht zur beliebigen Vervielfältigung der Rezepte und Fotos übertragen. Schließlich versieht Chefkoch auch alle Rezepte mit seinem eigenen Logo. Konkret lässt sich das "Chefkoch-Urteil" also nicht generell auf Internet-Foren übertragen, es ist ein Spezialfall.

Michael Nickles meint: Bei den meisten Berichten über dieses Urteil, gehen ein paar sehr interessante Aspekt komplett unter. So hatte "Marion" beispielsweise schon mal gegen ein Forum geklagt, in dem ein Bild ihrer "Kochseite" veröffentlicht wurde und kriegte vom Hamburger Landgericht Recht.

Die Entscheidung wurde dann allerdings vom Oberlandesgericht gekippt. Das kam eindeutig zum Schluss, dass ein Forenbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Teilnehmer belangt werden kann (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar ).

Mal Abseits von den ganzen Urteilen sie hier mal an einen ganz anderen Sachverhalt erinnert. Und zwar, dass Marions Kochseite nicht unbedingt von Saubermännern betrieben wird. Bereits im Februar 2008 wurde Marion beispielsweise vom ARD Magazin Plusminus angeprangert:

Aus dem Bericht geht hervor, dass Marion wohl eine "Massenabmahnungsmaschine" ist. "Triviale" Fotos von "Bananen, Gurken und sonstigem Gemüse" werden gezielt weltweit im Internet verbreitet. Und die Betreiber sorgen auch dafür, dass sie beispielsweise bei den Bildersuchen von Suchmaschinen extrem gut platziert sind!

Hier als Beispiel mal eine Google-Bildersuche nach Tomate. Auch scheint (schien) Marion sich wenig Mühe zu machen, bei ihren Fotos ausdrücklich auf ihr Urheberrecht hinzuweisen.

bei Antwort benachrichtigen
Genau... redred2x RedRed2x
Gegenstandswert Olaf19
Xdata mawe2 „ Soweit ich den Beitrag verstanden habe, geht es hier nicht um ein...“
Optionen

Klar ist es zumindest im logischen Sinn eine Geldstrafe.
Wenn du auf der Ebene aber auf sinnfreie juristische Feinheiten schon solchen Wert legst..
Dann bitte auch genauso spitzfindig sein und sehen:
Es geht da absolut sichtbar um Mißbrauch seitens der Rechteinhaber.

Und in diesem Kontext bitte nicht von Diebstahl sprechen.
Es ist genauso Unsinn wie an anderer Stelle von Raubkopien.

Der vergleich mit der Beule kann ja nur von einem Schelm stammen.
Die Beule ist ein echter materieller Schaden.
Wenn das Licht betroffen ist ist das Auto sogar nicht mehr Vekehrstüchtig.

Um den Bergiff ehrliche, oder besser "echte reale" Arbeit
etwas durchsichtiger zu formulieren.

Um ein tägliches Brot und Anderes zu kaufen, muß ein "echter arbeitender" jeden Tag erneut arbeiten gehen um das Geld dafür zu bekommen.

Nach der mißbrauchten! Copyright Methode,
muß man nur einmal ein Brot fotografieren.
Ein paar Stunden Arbeit, damit es schön rüberkommt.
Dafür sogen es ganz oft als Foto im Internet auftauchen zu lassen.
Den Rest besorgen die Gerichte.. im Prinzip muß man nicht mehr arbeiten gehen.

Mal im Ernst, in nahezu keinem solcher Fälle haben die armen Schweine aus Faulheit irgendwas geklaut, noch ist mit dessen Bild
auch nur ansatzweise ein Jota verdient worden.

Aber anscheinend geht es den Verteidigern dieser formalen Rechte, weder um den Rechteinhaber noch um den vermeintlichen
Rechteverletzer.
Kalter toter unreflektierter Formalismus.

Es gab mal einen sehr lehhreichen Teil in der Serie Enterprise.
Da wurde der junge Wesley Crusher auf einem zuerst
freundlich erscheinenden Planeten, wegen einer Lappalie zum Tode verurteilt.
Er war versehentlich in ein Blumenbeet gestolpert.

Da wurde einer Gesellschaftsform ein Spiegel vorgehalten.
Ein vermeinlich freundschaftlicher Planet erwies sich als Todesfalle.
Wegen gefährlich dummen formalen (un)Recht!





bei Antwort benachrichtigen