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News: Appetitverderber

Chefkoch muss an Marion blechen

Michael Nickles / 115 Antworten / Flachansicht Nickles

Nicht nur im Privat-TV wird gekocht wie verrückt, auch im Internet sind Webseiten mit Rezeptsammlungen sehr beliebt. Seit einiger Zeit herrscht Krieg zwischen chefkoch.de und marions-kochbuch.de.

Bei chefkoch.de können "Foren-Teilnehmer" eigene Rezepte mit Fotos hochladen. Dabei haben sich die publizierenden Hobby-Köche auch beim Bildmaterial von "Marion's Kochbuch" bedient und die hat deshalb chefkoch.de wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Bereits 2007 kriegte "Marion" von ein Gericht recht, aufgrund Revision vom "Chefkoch" ging die Sache allerdings vor den Bundesgerichtshof.

Und der hat das Urteil jetzt bestätigt und "Marion" auch Schadensersatz zugesprochen (siehe Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet). Konkret wurde der Betreiber eines Internet-Forums also für Beiträge seiner Forenteilnehmer verantwortlich gemacht und muss jetzt "blechen".

Das Urteil wird viele stutzig machen, denn gerade erst gab es ja eine Pressemitteilung der Bitkom, die erläutert, wie und wann Forenbetreiber für Beiträge haftbar gemacht werden können (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar). Die aktuelle Rechtslage enthält ein deutliches ABER. Eine Haftbarkeit kommt nur dann in Frage, wenn ein Forenbetreiber auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht wird und nicht darauf reagiert!

Im Fall von Chefkoch ist die Sache allerdings etwas anderes gelagert. Auf dieser Webseite werden eingereichte Rezepte von den Betreibern grundsätzlich VOR ihrer Veröffentlichung kontrolliert. Die Richter sahen es auch als erwiesen, dass Chefkoch ganz klar selbst die Verantwortung für veröffentlichte Rezepte übernimmt.

Unter anderem müssen Leute die unbezahlt Rezepte bei Chefkoch einreichen, dem Seitenbetreiber auch das Recht zur beliebigen Vervielfältigung der Rezepte und Fotos übertragen. Schließlich versieht Chefkoch auch alle Rezepte mit seinem eigenen Logo. Konkret lässt sich das "Chefkoch-Urteil" also nicht generell auf Internet-Foren übertragen, es ist ein Spezialfall.

Michael Nickles meint: Bei den meisten Berichten über dieses Urteil, gehen ein paar sehr interessante Aspekt komplett unter. So hatte "Marion" beispielsweise schon mal gegen ein Forum geklagt, in dem ein Bild ihrer "Kochseite" veröffentlicht wurde und kriegte vom Hamburger Landgericht Recht.

Die Entscheidung wurde dann allerdings vom Oberlandesgericht gekippt. Das kam eindeutig zum Schluss, dass ein Forenbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Teilnehmer belangt werden kann (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar ).

Mal Abseits von den ganzen Urteilen sie hier mal an einen ganz anderen Sachverhalt erinnert. Und zwar, dass Marions Kochseite nicht unbedingt von Saubermännern betrieben wird. Bereits im Februar 2008 wurde Marion beispielsweise vom ARD Magazin Plusminus angeprangert:

Aus dem Bericht geht hervor, dass Marion wohl eine "Massenabmahnungsmaschine" ist. "Triviale" Fotos von "Bananen, Gurken und sonstigem Gemüse" werden gezielt weltweit im Internet verbreitet. Und die Betreiber sorgen auch dafür, dass sie beispielsweise bei den Bildersuchen von Suchmaschinen extrem gut platziert sind!

Hier als Beispiel mal eine Google-Bildersuche nach Tomate. Auch scheint (schien) Marion sich wenig Mühe zu machen, bei ihren Fotos ausdrücklich auf ihr Urheberrecht hinzuweisen.

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Genau... redred2x RedRed2x
Gegenstandswert Olaf19
nettineu Loopi© „ Für die Nichtjuristen einmal zur Klarstellung: In Deutschland gilt das...“
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Hi Loopi, was nützt eine deutsches Gesetz, wenn komplette Archive von internationalen Bildagenturen ohneGenehmigung der Urheber weiterverkauft werden? Da nützt kein deutsches Gesetz, sondern nur das Copyright der jeweiligen Nutzungsländer. Da ich aber kein Rechtsexperte in exotischen Ländern bin, so werden unberechtigterweise, hier Bilder genutzt, für die die Agentur kassiert, ich aber in in die Leere schaue. Das WWW und Warenverkehr von "digitalenMedien" ist unkontrollierbar.

Deshalb verstehe ich nur zu gut, das der "Tomatenautor " Rechtsanwälte beschäftigt, nur um schlichtweg Geld einzufahren. Ist auch nur eine andere Form der Arbeit. Selbst find ich das auch verwerflich, aber verstehen muß man das.

Z.B. habe ich mal ein Motiv an eine Firma verkauft. Die haben das Bild als Plakat mit nach China auf eine Messe genommen. Die chinesischen Zollkontrollen erlauben Einfuhr, aber keine Ausfuhr von Bildern. Also ist das Motiv von der Firma vor Ort abgeschrieben und für den "Müll" vorgesehen. Ca. 1Jahr später taucht mein Motiv reproduziert im WWW unter einem anderen Namen mit seinen Urheberrechten auf. Der Typ sitzt in den USA. Wat Nu? Bei einem Rechtsstreit müßte ich in den USA erstmal glaubwürdig nachweisen, das ich überhaupt der Urheber sei. Ich bin der angepinkelte, der Ami verkauft mein Bild unter seinen Namen vielfach. Meine Kosten wären ein Vielfaches gegenüber den Erlös aus einem Rechtsstreit in den USA.

Das Ganze einfach vergessen, die Welt steht unter kriminellen Potential. Kann ich nix machen. In Deutschland hätte ich sofort einen Klage geführt.

Dozenten/Lehrer verfielfätigen nicht etwas aus wirtschaftlicher Raffgier, das ist ein himmelweiter Unterschied!

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