Allgemeines 21.916 Themen, 147.232 Beiträge

News: Appetitverderber

Chefkoch muss an Marion blechen

Michael Nickles / 115 Antworten / Flachansicht Nickles

Nicht nur im Privat-TV wird gekocht wie verrückt, auch im Internet sind Webseiten mit Rezeptsammlungen sehr beliebt. Seit einiger Zeit herrscht Krieg zwischen chefkoch.de und marions-kochbuch.de.

Bei chefkoch.de können "Foren-Teilnehmer" eigene Rezepte mit Fotos hochladen. Dabei haben sich die publizierenden Hobby-Köche auch beim Bildmaterial von "Marion's Kochbuch" bedient und die hat deshalb chefkoch.de wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Bereits 2007 kriegte "Marion" von ein Gericht recht, aufgrund Revision vom "Chefkoch" ging die Sache allerdings vor den Bundesgerichtshof.

Und der hat das Urteil jetzt bestätigt und "Marion" auch Schadensersatz zugesprochen (siehe Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet). Konkret wurde der Betreiber eines Internet-Forums also für Beiträge seiner Forenteilnehmer verantwortlich gemacht und muss jetzt "blechen".

Das Urteil wird viele stutzig machen, denn gerade erst gab es ja eine Pressemitteilung der Bitkom, die erläutert, wie und wann Forenbetreiber für Beiträge haftbar gemacht werden können (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar). Die aktuelle Rechtslage enthält ein deutliches ABER. Eine Haftbarkeit kommt nur dann in Frage, wenn ein Forenbetreiber auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht wird und nicht darauf reagiert!

Im Fall von Chefkoch ist die Sache allerdings etwas anderes gelagert. Auf dieser Webseite werden eingereichte Rezepte von den Betreibern grundsätzlich VOR ihrer Veröffentlichung kontrolliert. Die Richter sahen es auch als erwiesen, dass Chefkoch ganz klar selbst die Verantwortung für veröffentlichte Rezepte übernimmt.

Unter anderem müssen Leute die unbezahlt Rezepte bei Chefkoch einreichen, dem Seitenbetreiber auch das Recht zur beliebigen Vervielfältigung der Rezepte und Fotos übertragen. Schließlich versieht Chefkoch auch alle Rezepte mit seinem eigenen Logo. Konkret lässt sich das "Chefkoch-Urteil" also nicht generell auf Internet-Foren übertragen, es ist ein Spezialfall.

Michael Nickles meint: Bei den meisten Berichten über dieses Urteil, gehen ein paar sehr interessante Aspekt komplett unter. So hatte "Marion" beispielsweise schon mal gegen ein Forum geklagt, in dem ein Bild ihrer "Kochseite" veröffentlicht wurde und kriegte vom Hamburger Landgericht Recht.

Die Entscheidung wurde dann allerdings vom Oberlandesgericht gekippt. Das kam eindeutig zum Schluss, dass ein Forenbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Teilnehmer belangt werden kann (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar ).

Mal Abseits von den ganzen Urteilen sie hier mal an einen ganz anderen Sachverhalt erinnert. Und zwar, dass Marions Kochseite nicht unbedingt von Saubermännern betrieben wird. Bereits im Februar 2008 wurde Marion beispielsweise vom ARD Magazin Plusminus angeprangert:

Aus dem Bericht geht hervor, dass Marion wohl eine "Massenabmahnungsmaschine" ist. "Triviale" Fotos von "Bananen, Gurken und sonstigem Gemüse" werden gezielt weltweit im Internet verbreitet. Und die Betreiber sorgen auch dafür, dass sie beispielsweise bei den Bildersuchen von Suchmaschinen extrem gut platziert sind!

Hier als Beispiel mal eine Google-Bildersuche nach Tomate. Auch scheint (schien) Marion sich wenig Mühe zu machen, bei ihren Fotos ausdrücklich auf ihr Urheberrecht hinzuweisen.

bei Antwort benachrichtigen
Genau... redred2x RedRed2x
Gegenstandswert Olaf19
RedRed2x Crazy Eye „ Wenn du MP3 gekauft hast, kannst du das auch beweisen für normal mit deinen...“
Optionen
Wenn du MP3 gekauft hast, kannst du das auch beweisen für normal mit deinen Kundenprofil aber afaik kannst auch die rechnung aufheben(meist auch digital)

Dann mag das möglich sein. Aber bei den ganzen Bemusterungsquellen hat man keinen offiziellen Nachweis woher die MP3s stammen, wenn's nicht explizit aufgeschrieben, in die ID3-Tags eingebunden bzw. der gesamte eMail-Verkehr dazu gespeichert wird. Und wer macht das schon. Ich kenne keinen DJ, der das tut, weil dann in letzterem Fall die HDD schneller voll ist als einem lieb sein mag. Jedoch sollte diesbezüglich jeder DJ seine Quellen kennen - sei es nun das (Master-)Label direkt oder eine Bemusterungsfirma, die z. B. von mehreren (Master-)Labels ihre MP3s/CDs/Vinyls bezieht und als Schaltstation zwischen den Labels und den DJs dient.

Bei Kauf-MP3s hat man zwar eine Quittung, aber die ist man als selbständiger DJ nach Steuergesetz auch verpfichtet einige Zeit aufzubewahren. Und ich glaube nicht, dass nach alten Kamellen auf einer HDD/in einem DJ-Case gefahndet wird. Wobei ich nach wie vor noch keinen DJ kenne, der eine Razzia diesbezüglich mitmachen musste (DJs, die Mukke auf CDs verscherbelt haben und dabei erwischt wurden, einmal außen vor). Denn der Veranstalter/Disco-Betreiber zahlt für die Mukke an die GEMA eine Pauschale, mit der die Zeit der Beschallung abgegolten wird. Da ist es egal, ob es nun ein Orignal oder eine Kopie ist. Wenn Kopien zum Einsatz kommen, dann sollte die GEMA davon zuvor in Kenntnis gesetzt werden, weil dann die Pauschale etwas höher ausfällt. Und bei MP3s ist dies devinitiv immer der Fall, egal woher die stammen, da hier die Ur-Quellen die Originale darstellen.

Bemusterte MP3s haben übrigens heute i. Allg. kein DRM mehr. Lediglich in den ID3-TAGs sind die Quellen häufig benannt. Darin aber oft dort, wo man sie entweder nicht gebrauchen kann oder einfach nicht vermutet. Beim Umrippen in eine andere Komprimierung und je nach (ggf. implementiertem) ID3-TAG-Tool verlieren sich diese allerdings häufig.

redred2x
bei Antwort benachrichtigen