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News: Kostenfreie Vorstufe gefordert

Online-Petition gegen Abmahnwahn

Michael Nickles / 42 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn eine Abmahngeschichte eine große Dimension kriegt und für ordentlich Schlagzeilen sorgt, dann hat der Abgemahnte eine gute Chance, eine Masse hinter sich zu kriegen. Glück haben auch abgemahnte Unternehmen, die über viel Kohle verfügen, um sich zur Wehr zu setzen.

Oder Abgemahnte, die selbst Anwälte sind und sich "preiswert" verteidigen können. Wenn es einen "kleinen" Webseiten-Betreiber erwischt, dann wird das schnell böse. Der kann mit "absurden" Gegenstandswerten leicht an die Wand gedrückt werden. Das finanzielle Risiko eines langjährigen Rechtsstreits ist meist zu hoch. Aus diesem Grund wurde jetzt die E-Petition " Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes" gestartet.

Der Hauptpetent Ferdinand Wenisch fordert, dass es bei Abmahnungen im Internet zukünftig eine für Beklagte kostenlose Vorstufe geben soll. Abmahner sollen mit Betroffenen zunächst "kostenlos" in Kontakt treten und ihnen den Grund für die Abmahnung mitteilen, damit die entsprechend reagieren und das Kritisierte beseitigen können. Aktuell haben bereits 3.134 Leute die Petition unterzeichnet. Damit sie im Bundestag diskutiert wird, braucht es gemäß E-Petitions-Richtlinien mindestens 50.000 Stimmen.

Das Mitzeichnen ist noch bis zum 5. Januar 2010 möglich: Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009.

Michael Nickles meint: Ohne Wenn und Aber: es braucht eine Regulierung, um Massenabmahnungs-Geschäftsmodelle zu zerbrechen. Diese Petition ist gewisse eine gute Idee, ich gebe ihr allerdings kaum eine Chance. Pauschal eine "kostenlose" Vorstufe zu fordern, ist Quatsch.

Denn: nicht jede Abmahnung ist unberechtigt und für den "Geschädigten" entstehen zwangsläufig Kosten. Es kann schlichtweg keinen "Freibrief" für Rechtverletzungen im Internet geben. Allerdings braucht es eine Regulierung, damit auch Abgemahnte mit "geringen" finanziellen Mitteln eine Chance haben, sich ohne enormes Kostenrisiko wehren zu können.

Das Rezept, wie ein "faires Abmahnungsmodell" gebastelt werden kann, wird sich vermutlich allerdings kaum finden lassen.

Okay schuerhaken
Telemediengesetz Joerg69
InvisibleBot Michael Nickles „Online-Petition gegen Abmahnwahn“
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Es war doch mal eine ganze Zeitlang von einem Kompromiss die Rede, dass die erste Abmahnung maximal 50 oder 100€ für den Abgemahnten kosten darf. Erst wenn darauf nicht oder nicht schnell genug schnell reagiert wird, kann der Anwalt auspacken. Was ist eingentlich daraus geworden?

Ich würde sogar noch weiter gehen:
Der Rechtsverdreher hat gefälligst nicht Kraft seiner Wassersuppe irgendeinen fiktiven Streitwert anzusetzen, sondern die Kosten abzurechen, die ihm WIRKLICH entstanden sind. Und die sollte er natürlich auch klar begründen können.
Sonst rechnet jeder von denen gleich mal 3 Tage ab die er angeblich gebraucht hat um eine Adresse zu suchen.

Wenn das nichts fruchtet, kann der Rechtsverdreher von mir aus in die Vollen gehen.

Dass die erste Abmahnung grundsätzlich und immer kostenfrei sein sollte, halte ich für keine gute Idee, denn das wäre ein Freibrief für Rechtsverletzungen. So nach dem Motto mal sehen was geht.

Schon krass. ... Prosseco