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News: Kostenfreie Vorstufe gefordert

Online-Petition gegen Abmahnwahn

Michael Nickles / 42 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn eine Abmahngeschichte eine große Dimension kriegt und für ordentlich Schlagzeilen sorgt, dann hat der Abgemahnte eine gute Chance, eine Masse hinter sich zu kriegen. Glück haben auch abgemahnte Unternehmen, die über viel Kohle verfügen, um sich zur Wehr zu setzen.

Oder Abgemahnte, die selbst Anwälte sind und sich "preiswert" verteidigen können. Wenn es einen "kleinen" Webseiten-Betreiber erwischt, dann wird das schnell böse. Der kann mit "absurden" Gegenstandswerten leicht an die Wand gedrückt werden. Das finanzielle Risiko eines langjährigen Rechtsstreits ist meist zu hoch. Aus diesem Grund wurde jetzt die E-Petition " Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes" gestartet.

Der Hauptpetent Ferdinand Wenisch fordert, dass es bei Abmahnungen im Internet zukünftig eine für Beklagte kostenlose Vorstufe geben soll. Abmahner sollen mit Betroffenen zunächst "kostenlos" in Kontakt treten und ihnen den Grund für die Abmahnung mitteilen, damit die entsprechend reagieren und das Kritisierte beseitigen können. Aktuell haben bereits 3.134 Leute die Petition unterzeichnet. Damit sie im Bundestag diskutiert wird, braucht es gemäß E-Petitions-Richtlinien mindestens 50.000 Stimmen.

Das Mitzeichnen ist noch bis zum 5. Januar 2010 möglich: Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009.

Michael Nickles meint: Ohne Wenn und Aber: es braucht eine Regulierung, um Massenabmahnungs-Geschäftsmodelle zu zerbrechen. Diese Petition ist gewisse eine gute Idee, ich gebe ihr allerdings kaum eine Chance. Pauschal eine "kostenlose" Vorstufe zu fordern, ist Quatsch.

Denn: nicht jede Abmahnung ist unberechtigt und für den "Geschädigten" entstehen zwangsläufig Kosten. Es kann schlichtweg keinen "Freibrief" für Rechtverletzungen im Internet geben. Allerdings braucht es eine Regulierung, damit auch Abgemahnte mit "geringen" finanziellen Mitteln eine Chance haben, sich ohne enormes Kostenrisiko wehren zu können.

Das Rezept, wie ein "faires Abmahnungsmodell" gebastelt werden kann, wird sich vermutlich allerdings kaum finden lassen.

Okay schuerhaken
Telemediengesetz Joerg69
Schon krass. ... Prosseco
Crazy Eye BastetFurry „Thread überflogen und die Bedenken gelesen... Fassen wir also zusammen:...“
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Abmahner vor Gericht bitte das selbe Recht für alle.
Will an einem Beispiel heißen: Wenn ich einen säumigen Mieter verklagen muss darf ICH das Geld erstmal auf die Theke legen, und wenn der Mietnomade H4ler ist bleib ich drauf sitzen. Das selbe sollte für Abmahner gelten.


das gute ist, das ist heute schon so. Eine abmahnung kost dich geld, und falls der abgemahnte der Abmahnung zustimmt muss er das Geld an den Anwalt zahlen.

Um bei deinen Beispiel zu bleiben, der Mietnomade hat einmal wohnen bei dir frei, und das freut dich danach zieht er das andere in einer neuen Wohnung ab und da du nur für deine Buden abmahnen kannst ist das auch "frei" da es wieder nur die erste abmahnung ist. Klingt schön.