Guten Morgen Ihr Lieben,
Freenet verkauft an 1&1 - habe ich jetzt einen Grund, meinen am 05.02.09 geschlossenen Vertrag mit freenet (Vertragslaufzeit = 2 Jahre) zu kündigen?
Ich ziehe am Wochenende um von Frankfurt nach Dortmund und mein Partner hat bereits einen 1&1 Anschluß, den er auch beruflich nutzt, während ich auf meine Nummern auch gut verzichten kann.
Deshalb wüßte ich gern, ob es eine Möglichkeit gibt durch die Übernahme von freenet durch 1&1, vorzeitig aus meinem Vertrag auszusteigen.
Liebe Grüße,
Sandra
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Hallo Leute
Heute ging meine Kündigung raus.
Per Einschreiben mit Rückschein, gleichlautend an die Freenet Breitband GmbH und 1 und 1. Paralel werde ich das auch noch mal Faxen, denn doppelt genäht hält besser.
Für alle die nicht wissen wie sie das formulieren sollen hänge ich mein Künigungsschreiben mal an.
Ich bin kein Rechtsanwalt! Ich habe die Infos mühsam zusammengetragen übernehme aber keinerlei Garantie das alles so korekt ist und will hier auch keinerlei Rechtsberatung machen.
Aber dennoch ists vielleicht ein Anhaltspunkt, wie die Kündigung formuliert werden kann.
1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Betreff: Kdn.: xxxxx (Kdn. Freenet xxxx)
Vertragsnummer: xxxxxx
Paul Mustermann
Schokoladen ecke 3
007 Musterstadt
Sonderkündigung
Sehr geehrter Sachbearbeiter der 1 & 1 Internet AG
Anscheinend ist die Firma 1&1 nicht in der Lage die bisherigen Leistungen der übernommenen Freenet Breitband GmbH ab dem 1.12.2009 zu erbringen. 1&1 ist nicht in der Lage einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten,
Das stellt eine wesentliche Änderung des Leistungs Umfangs dar.
Der Übernahme des Vertrages, den Ich mit der Freenet Breitband GmbH geschlossen habe durch die Firma 1 und 1 widerspreche ich hiermit.
Der BGH hat sich schon des Öfteren mit dieser Thematik befaßt - die Position der Richter ist dabei eindeutig:
Die Vertragsübernahme ist nicht eine Kombination von Abtretung und Schuldübernahme, sondern ein einheitliches Rechtsgeschäft. Sie bedarf der Zustimmung aller Beteiligten (vgl. BGHZ 96, 302, 308; BGHZ 154, 171, 175). Die Vertragsübernahme kann als dreiseitiger Vertrag oder aber auch durch Vertrag zwischen zwei Beteiligten geschlossen werden, der durch den dritten Beteiligten genehmigt werden ums (vgl. BGHZ 72, 394, 396; 96, 302, 309).
Ich wurde nicht über den anstehenden Wechsel des Vertrages zu 1 und 1 informiert, sondern erhielt lediglich am 1.12.09 eine Email und ein postalisches Schreiben in dem mit keinem Satz das bestehende Recht auf Sonderkündigung innerhalb von 14 Tagen informiert wird.
Der einseitige Wechsel auf Seiten des Vertragspartners 1 und 1stellt einen "wichtigen Grund" im Sinne des für Dienstverhältnisse einschlägigen § 626 BGB dar, wegen dem das Vertragsverhältnis sofort gekündigt werden kann.
Anderslautende AGB-Regelungen sind nur unter den engen Voraussetzungen des § 309 Nr. 10 BGB möglich.
In den AGB der Freenet Breitband GmbH § 16.5 steht: „ Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrags durch eine Partei ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.“
Ich nutze das gegebene Sonderkündigungsrecht und kündige hiermit den mit der Freenet Breitband AG geschlossenen Vertrag zum xxxx.
Ich bitte ich um umgehende Port Freigabe durch 1 und 1 und die umgehende Freigabe aller Tel. Nummern, so daß ich sie zu nahtlos zu einem anderen Anbieter portieren kann.
Anderenfalls behalte ich mir vor gerichtlich Schadensersatz Ansprüche geltend zu machen
Die Kündigung bezieht sich auf den gesamten bisherigen Leistungsumfang.
Für eine schnellstmögliche Bearbeitung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Bitte betätigen sie diese außerordentliche Kündigung umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Musterman
Sonnige Grüße
SunshineYogi