Im Forum wurde in der letzten Zeit öfter dieses Thema über Kleindiebstähle, daraus resultierenden Kündigungen etc. diskutiert.
U.a. liegt doch, nach Rechtslage, ein Diebstahl vor, wenn ein Mitarbeiter einen Kugeschreiber des Bertriebes mit nach hause nimmt.
Nun würde mich, und sicher auch viele anderen interessieren, wer die kurz vor der Wahl aus Bundesgeldern angeschafften ca. 60.000,-- Euro teure Mont-Blanc-Füller in Verwahrung hat, welche natürlich von den Empfängern, die aus dem Amt geschieden sind, aufgrund des geltenden Rechts zurückgegeben wurden.
Übrigens, bin ich nicht mehr am Träumen, falls jemand auf die Idee kommen sollte, dies nach Lesen dieses Beitrages anzunehmen.
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Vielleicht denken die ja:
Das steht mir doch zu!
*g*