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Kündigung wegen Diebstahls

mthr / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Forum wurde in der letzten Zeit öfter dieses Thema über Kleindiebstähle, daraus resultierenden Kündigungen etc. diskutiert.
U.a. liegt doch, nach Rechtslage, ein Diebstahl vor, wenn ein Mitarbeiter einen Kugeschreiber des Bertriebes mit nach hause nimmt.

Nun würde mich, und sicher auch viele anderen interessieren, wer die kurz vor der Wahl aus Bundesgeldern angeschafften ca. 60.000,-- Euro teure Mont-Blanc-Füller in Verwahrung hat, welche natürlich von den Empfängern, die aus dem Amt geschieden sind, aufgrund des geltenden Rechts zurückgegeben wurden.
Übrigens, bin ich nicht mehr am Träumen, falls jemand auf die Idee kommen sollte, dies nach Lesen dieses Beitrages anzunehmen.

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jueki Lukas9Gelöscht „Vielleicht denken die ja: g “
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Meine Herren - schon im alten Rom gab es ein Sprichwort:

Was Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht!

Deshalb: Man solle sich auf unserer (Ochsen-) Ebene lieber mit der Verurteilung möglicherweise illegal installierter Software oder illegal abgespielter Lieder beschäftigen und solches heftig verurteilen.
Das steht uns besser zu Gesicht.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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