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News: Zwei Konten, gleiche Kontaktdaten

Ebay-Preistreiber nur haarscharf am Knast vorbei

Michael Nickles / 65 Antworten / Flachansicht Nickles

Die schmutzige Idee hatten vermutlich schon viele: in Ebay etwas zur Versteigerung einstellen und dann selbst mitzubieten, um den Preis in die Höhe zu treiben. Das ist wie bei anderen Online-Auktionshäusern gemäß der Nutzungsbedingungen natürlich ausdrücklich verboten.

Wenn Preistreiberei von mehreren Personen durchgezogen wird, die sich heimlich absprechen, dann lässt sich das natürlich recht schwer nachweisen. Dem 39jährigen Paul Barett aus Großbritannien, konnte das Handwerk allerdings leicht gelegt werden.

Der trieb die Preise seiner eigenen Auktionen durch Selbstmitbieten in die Höhe, verwendete dabei zwar unterschiedliche Konten, aber bei denen jeweils die gleichen Kontaktdaten. Und er machte sich auch nicht die Mühe, unterschiedliche IP-Adresen zu nutzen.

Barett wurde enttarnt und kriegte laut The Register seine Rechnung jetzt von der Justiz präsentiert: 6.000 Euro Geldstafe und außerdem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit. Obwohl der Betrüger geständig war, fiel die Strafe also recht fett aus.

Und es hätte sogar noch schlimmer werden können. Der Richter wäre sogar soweit gegangen, Barett in den Knast zu stecken. Allerdings hatte er bislang keine Straftaten begangen und der ergaunerte Geldbetrag hielt sich wohl noch in überschaubarem Rahmen.

Dies ist das erste Mal, dass in Großbritannien ein derartiger Ebay-Betrüger verurteilt wurde und Ebay ist von dem Urteil selbsterklärend erfreut. Laut eigenen Angaben investiert Ebay jährlich einen Millionenbetrag, um "Falschbieter" zu entlarven.

Michael Nickles meint: Aus meiner Sicht eine ganz schön heftige Strafe. Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, in welchem Ausmaß Barett sein Geschäft betrieben hat, wieviel Kohle damit wirklich ergaunert wurde.

Ebenso fraglich bleibt, ob er nur zu faul war, seine zweite Ebay-Indentität zu verschleiern, oder nur zu dumm.

gerhard38 i.mer „Ich mache mir auch nicht die Mühe, die IP zu wechseln, allerdings mit drei real...“
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Ich weiß auch nicht, warum man es nicht tun sollte.
Weil du dich vertraglich und freiwiilig dazu verpflichtet hast, es nicht zu tun.

Es geht doch nur darum, die Gebühren für höhere Startpreise zu erhöhen und die potentiellen Bieter mit 1 Euro Startpreis anzulocken.
Damit betrügst du Ebay um jene Einstellgebühren, die Ebay vertraglich zustehen.

Jeder entscheiden doch für dich, was er als Höchstpreis eingibt. WO ist da der Betrug?
Sinn einer Aktion ist, aufgrund eines "Marktes" zu einem realistischen Marktwert zu kommen. Das hat gar nichts damit zu tun, was mein persönliches oberstes Limit ist. Wenn ein Artikel mit 1,-- ausgelobt wird und niemand biete mit, dann ist er zu diesem Zeitpunkt eben nur 1,-- wert. Ist der Verkäufer anderer Ansicht, kann er ja einen höheren Startpreis verlangen. Wenn jedoch schon bei 1,-- niemand anderer mietbietet, warum sollte dann jemand bei 10,-- oder 100,-- mitbieten? Der Betrug besteht darin, dem Käufer einen höheren Marktwert vorzutäuschen, als real gegeben ist. Der Käufer möcht jedoch nach Möglichkeit zum Marktwert oder darunter kaufen ("Schnäppchen"), und sich nicht alles Geld, das er als oberes Limit gesetzt hat, durch Täuschung über den Marktwert herausreißen lassen.

Gruß, Gerhard
Heuchelei pur. Olaf19
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