Allgemeines 21.922 Themen, 147.274 Beiträge

News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

bei Antwort benachrichtigen
So isses. peterson
Joerg69 PTEulenspiegel „schuhuu, ma_neva 1. ich schrieb vom Eigentum an den Produktionsmitteln, nicht...“
Optionen
Aber wem sage ich das . . . .

O.k., Meister Superschlau, dann ziehen wir das anders auf. Dann ist vor dem Kauf oder der zeitweisen Überlassung ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Und zwar, bevor die Leute beim Elektronik-Markt durch die Kasse gehen.

Die Verkäufer warten sicher schon darauf, sich mit den Kunden auf endlose justizbürokratische, Kümmel spaltende Diskussionen und Erläuterungen einzulassen. Wieviel die dann noch am Tag verkaufen? Ein oder gar zwei Produkte pro Verkäufer?

Den Vertretern der großen Handelskonzerne und Ihren sehr geehrten, umsatzgeilen Rechteinhabern können Sie dann in einer Besprechung der Angelegenheit gerne ihre fulminanten lateinischen Zitate vorsingen. Mal sehen, ob die da geil von werden.
Viele Grüße von Jörg
bei Antwort benachrichtigen
*PLONK* Olaf19