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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
PTEulenspiegel Olaf19 „Woher weißt du, dass es sich um eine Mindermeinung handelt? Wer sagt mir, dass...“
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ene besuch im Zoo, o o o o
Olaf19

es wird etwas schwafelig . .
Ob Du den seit 1900 im BGB ( und schon im Preussischen Allgemeinen Landrecht vorher ) verankerten Unterschied zwischen Rechteverkauf und Sachverkauf nun akzeptierst oder nicht, geht mir sonstwo vorbei.

Du willst erkennbar die zustimmungsfreie Weitergabe von geistigem Eigentum als GESETZES-Inhalt propagieren, wo doch der Inhalt von wechselseitigen Rechten und Pflichten eine Frage des VERTRAGS-Inhaltes ist, sofern dieser nicht gegen ZWINGENDE Rechtsnormen verstößt.
Aber DEN Unterschied realisieren Deine Beiträge bisher auch nicht.

Ganz gewiss ist die Ausformung von Nutzungsrechten im Bezug auf die Weitergabefrage in erster Linie eine Urheberrechts- und damit AUCH eine Kopier-Frage - IMMER.
Wir alle haben schon unerlaubt kopiert - das war unerlaubt vom GESETZ.
Wahrscheinlich haben wir auch unerlaubt Progranmm-Code weitergegeben, das war unerlaubt vom GESETZ UND VOM VERTRAG.
Und wenn wir einen Programmträger UNKOPIERT weiterverkauft haben, war das SEHR WAHRSCHEINLICH erlaubt - vom Gesetz sowieso und vom Vertrag auch , in den meisten Fällen.

Herrschende Meinungen in der Juristerei stellt man fest bei Rechtsprechungs- und Kommentierungsrecherchen, bestimmt aber nicht bei Wikipedia.
Welche Schlacht Du da gerade schlägst und mit welchem Interesse, ist mir unbekannt und schleierhaft. Es war auch nicht das Thema der "VERBOTENEN" Weitergabe von Datenträgern mit Programmen, wie es von Michael N. angestoßen wurde.

Du kannst gerne mit mir - ARM in ARM - die VertragsINHALTE der Großkonzerne kritisieren, aber nicht die Rechtsprechung für die herrschende Privatrechts ( = kapitalistische Eigentums- ) Ordnung verantwortlich machen.
Geh zu Deinem Bundestagsabgeordneten und fordere eine Änderung des AGB-GEsetzes, des BGB und etlicher EU-Richtlinien, aber lass die Juristen in Ruhe damit, die sind nur die Henker und nicht die Köche.

Ich hatte im übrigen nicht von TOTEM, sondern von Material allgemein gesprochen; dazu zählen auch eiweißgestüzte ( als lebendig angesehene ) Körperteile ( Augen, Ohren, Haut, Geschmacks=Geruchsnerven ), die nur der Weitergabe von Informationen dienen, aber nicht der Erzeugung von Empfindungen.
Deine Ohren leben auch gut ohne den Krach, aber Dein Stammhirn nicht.

weiter: immer noch: was ist " nuff said " ?

freu grü PTE

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*PLONK* Olaf19