Hallo zusammen,
mometan läuft ja eine große Kampagne zum Schutz unserer Kinder.
Bevor Missverständnisse entstehen, ich bin für den absoluten Schutz, keine Frage.
Dabei geht es aber unter Anderem natürlich auch um den Schutz im Internet. Ich habe mir darüber Gedanken gemacht, wie das mit unserem geltenden Recht vereinbar sein könnte.
Mein Ergebnis? Garnicht! Der Schutz, vom dem gesprochen wird, wäre nur in einem absoluten Überwachungsstaat möglich.
Warum?
Ein einfacher Jugendschutzfilter mit einer Blacklist, oder auch Whitelist, ist nicht genug - es gibt andere Rechner
Der serverseitige Schutz ist bei der Fülle der Angebote im Bereich XXX Seiten, Wortfiltern, Inhaltsfilter etv. auch nicht realisierbar.
Oder wer weiß, was die XXX auf Russisch heißt? Die Kinder wissen es!
Eine Überwachung der Chats würde nur bei einer eindeutigen Identifikation funktionieren, da man nur so evtl. Straftäter identifizieren könnte. Die IP alleine wird nicht generell reichen.
Da ich weiß, hier sind einige technisch sehr versierte Leute unterwegs, würden mich mal Eure Lösungsvorschläge interessieren.
Danke für Eure Antworten!
Gruß
Maybe
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Du musst schon die richtigen Kommentare lesen und dann zitieren.
Bis ca. 13 Jahre der Jugendlichen machen Blacklistfilter Sinn. Darüber hinaus sollte die soweit gefestigt sein. Gegen Onlinejunkies, Jugendliche die alles vernachlässigen nur um stundenlang chatten zu können, dagegen helfen Tools wie z.B. Kindersicherung mit einem definierbaren Zeitkonto, z.B. 3 Stunden online und danach für Hausaufgaben "Offline".