Soeben bei Udo Vetter gefunden:
Das Landgericht Hamburg hat die Vorstellungen der Musikindustrie, was illegal in Tauschbörsen eingestellte Musikstücke wert sind, zurechtgestutzt. Die Richter sprachen für zwei Musikaufnahmen jeweils 15 € Schadensersatz zu. Die Musikindustrie hatte 300 € pro Titel gefordert.
Den kompletten Text sowie das Aktenzeichen gibt es hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/27/getauschte-songs-sind-1500-e-wert/
Gruß
K.-H.
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.605 Themen, 14.802 Beiträge
Für 15 € kaufe ich locker ein komplettes Album, und zwar mit CD, Booklet und Jewel Case.
Ist also immer noch Wucher. Dass es bis dato 20x so teuer war, macht es nicht besser.
Oh, ich glaube du hast da was falsch verstanden. Die Richter gingen davon aus, dass die Titel in dem kurzen Zeitraum etwa 100 mal herunter geladen wurden und haben pro Lied 15 Cent veranschlagt.
Ist also immer noch Wucher. Dass es bis dato 20x so teuer war, macht es nicht besser.
Oh, ich glaube du hast da was falsch verstanden. Die Richter gingen davon aus, dass die Titel in dem kurzen Zeitraum etwa 100 mal herunter geladen wurden und haben pro Lied 15 Cent veranschlagt.