Soeben bei Udo Vetter gefunden:
Das Landgericht Hamburg hat die Vorstellungen der Musikindustrie, was illegal in Tauschbörsen eingestellte Musikstücke wert sind, zurechtgestutzt. Die Richter sprachen für zwei Musikaufnahmen jeweils 15 € Schadensersatz zu. Die Musikindustrie hatte 300 € pro Titel gefordert.
Den kompletten Text sowie das Aktenzeichen gibt es hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/27/getauschte-songs-sind-1500-e-wert/
Gruß
K.-H.
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Mondfantasiepreise sind es in der Tat - und vor allem ist so ein Wahnsinnsschaden wirklich kaum nachweisbar.
Wie hoch ist denn der Schaden wenn ich aus Bequemlichkeit einen Titel den ich auf CD habe von einer Tauschbörse runterziehe ???
Wie hoch ist denn der Schaden wenn ich aus Bequemlichkeit einen Titel den ich auf CD habe von einer Tauschbörse runterziehe ???