Hallo Leute!
habe gerade Post von GMX bekommen. In der Mahnung steht was von 41,-Euronen.
Wußte nicht für was.
Als ich dann bei dem Servicetelefon angerufen habe. Sagten Sie mir es wäre für den Vertrag "Top Mail" gewesen, den ich 2009 abgeschlossen hätte.
Nur habe ich das Produkt nie bestellt. Ich hatte 2009 einen Freemail Account den ich am selben Tag wieder aufgelöst habe.
Was würdet Ihr empfehlen. Den Brief einfach wegschmeißen oder darauf reagieren?
Vielen Dank
Tom
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Und warum ist es nicht stattdessen der Kläger, der mir etwas beweisen muss? Dies kommt mir gerade vor wie eine Beweislastumkehr.
Das hängt damit zusammen, dass - anders als im Strafrecht, wo ein Konflikt Staat gegen Bürger besteht - die Parteien im Zivilrecht gleichgestellt sind. Beide Parteien sind "Bürger".
Das heißt jedoch nicht, dass eine simple Behauptung genügt, um Recht zu bekommen. Aber: Wenn hier z.B. GMX aufgrund vorhandener Unterlagen/Datenbankauszüge darlegen kann, dass sich der Nutzer X am Tag Y auf der Website registriert hat, ein bestimmtes Paket beauftragt hat und anschließend den Link in der Bestätigungs-eMail angeklickt hat (Double Opt-in), wird X vor Gericht nur schlechte Karten haben, wenn er einräumen muss, dass er sich zwar auf der Website von GMX herumgetrieben hat und die fragliche eMail-Adresse ihm gehört, er aber ansonsten nichts mitbekommen haben will.
Das Gericht ist im Zivilprozess häufig damit konfrontiert, dass Aussage gegen Aussage steht. Also muss das Gericht nach Indizien, also dem vorgelegten Beweismaterial, urteilen.
Sicher ist diese Vorgehensweise im Zivilprozess nicht perfekt - aber eine bessere gibt es anscheinend nicht.
Das hängt damit zusammen, dass - anders als im Strafrecht, wo ein Konflikt Staat gegen Bürger besteht - die Parteien im Zivilrecht gleichgestellt sind. Beide Parteien sind "Bürger".
Das heißt jedoch nicht, dass eine simple Behauptung genügt, um Recht zu bekommen. Aber: Wenn hier z.B. GMX aufgrund vorhandener Unterlagen/Datenbankauszüge darlegen kann, dass sich der Nutzer X am Tag Y auf der Website registriert hat, ein bestimmtes Paket beauftragt hat und anschließend den Link in der Bestätigungs-eMail angeklickt hat (Double Opt-in), wird X vor Gericht nur schlechte Karten haben, wenn er einräumen muss, dass er sich zwar auf der Website von GMX herumgetrieben hat und die fragliche eMail-Adresse ihm gehört, er aber ansonsten nichts mitbekommen haben will.
Das Gericht ist im Zivilprozess häufig damit konfrontiert, dass Aussage gegen Aussage steht. Also muss das Gericht nach Indizien, also dem vorgelegten Beweismaterial, urteilen.
Sicher ist diese Vorgehensweise im Zivilprozess nicht perfekt - aber eine bessere gibt es anscheinend nicht.