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GMX Abzocke

tom93 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute!

habe gerade Post von GMX bekommen. In der Mahnung steht was von 41,-Euronen.
Wußte nicht für was.
Als ich dann bei dem Servicetelefon angerufen habe. Sagten Sie mir es wäre für den Vertrag "Top Mail" gewesen, den ich 2009 abgeschlossen hätte.
Nur habe ich das Produkt nie bestellt. Ich hatte 2009 einen Freemail Account den ich am selben Tag wieder aufgelöst habe.

Was würdet Ihr empfehlen. Den Brief einfach wegschmeißen oder darauf reagieren?

Vielen Dank

Tom

dirk42799 Max Payne „ Das hängt damit zusammen, dass - anders als im Strafrecht, wo ein Konflikt...“
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Moin,

ich komme mal kurz dazu:
Das hängt damit zusammen, dass - anders als im Strafrecht, wo ein Konflikt Staat gegen Bürger besteht - die Parteien im Zivilrecht gleichgestellt sind. Beide Parteien sind "Bürger".
Das ist lediglich die definitorische Abgrenzung zwischen Öffentlichem und Privatrecht.
Während im ÖR ein Über-Unterordnungsverhältnis besteht (z.B. Bürger - Staat), ist das PrivatR von Gleichheit geprägt.
Die Wirkung ist aber lediglich die Wahl der Waffen, sprich: die Wahl der Gesetze.
Während man als Bürger gegen den Staat nicht das BGB zitieren kann (wenngleich das eine Komillitonin mal machen wollte, sehr amüsant), kann man unter Privatleuten nicht mit dem ParteienG daher kommen.

So, ist das erstmal geklärt, gilt in allen Lagen und Rechtsgebieten grundsätzlich immer:
der, der was will, muß es beweisen.
Richtig ist, daß es das Rechtskonstrukt der Beweislastumkehr gibt. Das bedeutet aber nicht, daß der "Beklagte" zuerst tätig werden muß. Vielmehr wird für den "Kläger" bspw. in Gewährleistungsfällen angenommen, daß die Sache mangelhaft war, wenn sie in den ersten 6 Monaten hopps geht. Also ist die Stellungnahme des Verkäufers dann schon eine re-aktive Replik.

Auch im vorliegenden Fall wird GMX beweisen müssen, daß der Vertragsschluß zustande gekommen ist. Die Frage bei sowas ist immer: was genügt den Anforderungen eines Beweises? Was GMX machen wird, ist der Beweis prima facie (http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis), d.h. nach allg. Erfahrungen anderer User wird dieser oder jener Vertrag über diese oder jene Wege zustande gekommen sein. Wenn das bei den anderen klappte, dann wohl auch bei Dir. Diese Argumentation ist bei standartisierten Verträgen bspw. beliebt. Anderes Beispiel: ein Auto liegt in einer einsamen Kurve im Straßengraben. Reifenspuren führen geradewegs dorthin, kein anderer Verkehrsteilnehmer ist involviert. Nach allg. Lebenserfahrung kann zunächst erstmal davon ausgegangen werden, daß der Fahrer zu schnell war, Kontrolle verloren und *zack* in die Botanik.

Zurück zu GMX: durch etwaige Protokolle und gesetzte Häkchen (man unterstellt jetzt erstmal keine nachträgliche Manipulation) wird GMX also "substantiiert darlegen", daß der Pro-Vertrag zustande gekommen ist. Daher ist der Threadstarter dann in der "Verteidigungsposition" (Replik) und kann z.B. durch eine Bestätigungsmail für dieses Postfach, wo drinsteht "Willkommen bei FreeMail", satte Gegenargumente bringen.

Grds. gilt: Papier ist auch hier geduldig und hilfreich. Aber wer macht schon Screenshots oder Hardcopies seiner E-Mails?

Gruß,
Dirk
Knac