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Vorratsdatenspeicherung - was nach dem 2. März geschah

Olaf19 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Im März dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht zwar die VDS in ihrer bisherigen Form für nicht zulässig befunden - http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung - das Thema ist damit aber noch längst nicht beendet. Auf Anfrage der Linken-Fraktion musste sich die Bundesregierung jüngst noch einmal mit dieser Thematik auseinandersetzen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Unklares-Lagebild-nach-dem-Ende-der-Vorratsdatenspeicherung-1147272.html

Die Bundesregierung gibt nicht genau an, welche Telekommunikationsunternehmen je nach Geschäftsmodell noch Verbindungsdaten in einem Zeitraum bis zu sechs Monaten speichern. Sie teilte lediglich mit, dass die Unternehmen dies "zum Teil" tun

- schade eigentlich. Genau dies hätte ich gern genauer gewusst: Welche Provider in vorauseilendem Gehorsam - oder warum sonst? - mehr tun als sie eigentlich müssen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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apollo4 Olaf19 „Vorratsdatenspeicherung - was nach dem 2. März geschah“
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Hallo,

- schade eigentlich. Genau dies hätte ich gern genauer gewusst: Welche Provider in vorauseilendem Gehorsam - oder warum sonst? - mehr tun als sie eigentlich müssen. Soweit ich weis keiner. Es fehlen doch die Beschlüsse so wie die Gesetzliche Regelung. Das BKA wünscht die Vorratsdatenspeicherung.

Ohne Gesetzliche Regelung wird kein Provider diesbezüglich aktiv.

Gruß
apollo4

Ein Computer ist dafür da, Dir die Arbeit zu erleichtern, die Du ohne Computer nicht hättest.
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