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Vorratsdatenspeicherung - was nach dem 2. März geschah

Olaf19 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Im März dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht zwar die VDS in ihrer bisherigen Form für nicht zulässig befunden - http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung - das Thema ist damit aber noch längst nicht beendet. Auf Anfrage der Linken-Fraktion musste sich die Bundesregierung jüngst noch einmal mit dieser Thematik auseinandersetzen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Unklares-Lagebild-nach-dem-Ende-der-Vorratsdatenspeicherung-1147272.html

Die Bundesregierung gibt nicht genau an, welche Telekommunikationsunternehmen je nach Geschäftsmodell noch Verbindungsdaten in einem Zeitraum bis zu sechs Monaten speichern. Sie teilte lediglich mit, dass die Unternehmen dies "zum Teil" tun

- schade eigentlich. Genau dies hätte ich gern genauer gewusst: Welche Provider in vorauseilendem Gehorsam - oder warum sonst? - mehr tun als sie eigentlich müssen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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apollo4 Olaf19 „ Aktiv nicht - eher passiv! D.h. sie löschen die Daten nicht, geben sie auf...“
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was die Daten betrifft, nachdem die Vorrasspeicherung gekippt wurde, sollen die gelöscht sein.

Das hat doch auch das Bundesverfassungsgericht in Urteil damals gefordert. Mit dem kippen der gesetzlichen Regelung gab es keine Handhabe. So mussten die Provider die Daten löschen weil diese Illegal waren nach dem Urteil.

Das klingt nun für mich alles Blauäugig. Ich denke auch das hier da was nicht stimmt.
Sollte da was rauskommen, das die Provider doch weiter gesammelt haben dann kann das Äger für die Bundesregierung geben. Daher wohl diese schwammige Antwort auf die Frage der Linken.

Gruß
apollo4

Ein Computer ist dafür da, Dir die Arbeit zu erleichtern, die Du ohne Computer nicht hättest.
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