Hallo Forum,
ich erinnere mich an einen Fall, als man Telefonterror noch mit Fangschaltungen begegnete. Die Gesprächvermittlung geschah fast zu 100% mechanisch.
Damals wurde eine Person wegen Telefonterrors angeklagt. Die Person behauptete jedoch durch mehrere Gerichtsinstanzen, dass sie es nicht gewesen sei. Man schaltete einen Gutachter ein und der belegte, dass bei der Speicherung/Ermittlung der Telefonnummer durchaus Fehler passieren können. Der Angeklagte wurde freigesprochen.
30 Jahre später, IP-Speicherung.
Können hier auch Fehler bei der Feststellung der IP ( und Abspeicherung, Übertragung etc...........) auftreten?
Mit welcher Wahrscheinlichkeit geschieht eine falsche IP-Ermittlung/Speicherung?
CPUs arbeiten auch nicht fehlerfrei; kein technisches System ist ohne Fehler.
Kann ein Abgemahnter sagen: Die IP wurde falsch ermittelt, gespeichert......?
Felix
P.S. Ich wurde nicht abgemahnt.
Viren, Spyware, Datenschutz 11.250 Themen, 94.778 Beiträge
auch die sogenannten zuverlässigen Systeme sind nicht Unfehlbar.
Problematisch ist dann nur, wenn ein Richter von der Unfehlbarkeit eines solchen Systems ausgeht, weil er nicht in der Lage ist, dessen Fehlbarkeit zu erkennen.
Und wenn der Beschuldigte dann auch nicht in der Lage ist, den Fehler zu beweisen.
Dann wird aufgrund von "Tatsachen" ein Urteil gefällt, die gar keine Tatsachen sind...
Gruß, mawe2
Problematisch ist dann nur, wenn ein Richter von der Unfehlbarkeit eines solchen Systems ausgeht, weil er nicht in der Lage ist, dessen Fehlbarkeit zu erkennen.
Und wenn der Beschuldigte dann auch nicht in der Lage ist, den Fehler zu beweisen.
Dann wird aufgrund von "Tatsachen" ein Urteil gefällt, die gar keine Tatsachen sind...
Gruß, mawe2