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News: Folgenschweres Urteil

Webseiten-Betreiber riskieren bei RSS-Feeds Kopf und Kragen

Michael Nickles / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar und können elend teuer werden. Bereits die ungenehmigte Verwendung eines lumpigen Bildchens auf der eigenen Homepage, kann eine Abmahnung bescheren, die in die "Tausender" geht.

Doch selbst wer das beachtet, kann in eine bitterböse Falle tappen. Denn das Landgericht Berlin hat jetzt ein gruseliges Urteil gefällt. Webseiten-Betreiber haften auch für Urheberrechtsverstöße, die durch das Einbinden von RSS-Feeds entstehen können.

Zig Webseiten bieten solche RSS-Feeds an, durch die jedermann legal deren Inhalte anreißen kann. Auch Nickles.de bietet mehrere RSS-Feeds an (siehe RSS verstehen und einsetzen), die auch auf vielen Webseiten "mitgetickert" werden.

Ein Webseiten-Betreiber, der derlei Feeds einbindet, weiß natürlich nicht, was da so alles konkret an Inhalten reinkommt - er blendet halt beispielsweise die News von Nickles.de ein und fertig. Das Landgericht Berlin hat jetzt geurteilt, dass Webseiten-Betreiber haftbar sind, wenn in einem eingebundenen RSS-Feed urheberrechtlich geschützte Bilder drinnen sind.

Konkret ging es um einen Webseiten-Betreiber, der einen Nachrichten-Feed eingebunden hatte, dessen Produzent das erlaubt hatte. In diesem Feed tauchte dann ein Bild auf, an dem der Produzent keine Rechte hatte. Der Fotograf des Bildes verklagte darauf eben den Webseiten-Betreiber, der den RSS-Feed eingebunden hat.

Die Richter begründetet ihr Urteil damit, dass der beklagte Webseiten-Betreiber einen fremdem RSS-Feed eingebunden und sich dessen Inhalte dadurch zu eigen gemacht hat und deshalb auch dafür verantwortlich ist.

Dass der Beklagte beziehungsweise Verurteilte auf die Quelle des RSS-Feeds hingewiesen hat, spielte beim Urteil keine Rolle. Der komplette Urteilstext kann in der freien juristischen Datenbank openJur abgerufen werden.

Michael Nickles meint: Ein fatales Urteil. Damit kann es sich KEINE PRIVATE Person mehr leisten, einen RSS-Feed einzubinden, so sie keine Angst vor teuren Strafen hat.

Die Abmahnanwälte wird das Urteil enorm freuen. DENN: die werden im Fall von Urheberrechtsverletzungen nicht die Verfasser von RSS-Feeds verklagen sondern natürlich lieber alle Seiten, die diese RSS-Feeds nutzen - dadurch kenn mehrfach abkassiert werden (auch Nickles.de ist in so einer Sache in einen Rechtsstreit verwickelt, der seit 2008 tobt!).

In den Berichten zum Urteil wird aktuell teils viel Unsinn geredet. So wird beispielsweise empfohlen, dass Webseiten-Betreiber auf das Einbinden von RSS-Feeds mit Bildern verzichten sollten. Das ist Quatsch. Durch das Urteil müssen sie auf JEGLICHE RSS-Feeds verzichten - auch "Textpassagen" können Urheberrechtsverletzungen darstellen, es geht nicht nur um "Bilder".

Besserwisser dürfen jetzt gerne plärren, dass sie in ihrem Webseiten-Impressum einen Hinweis drinnen haben, dass sie für Inhalte Dritter keine Verantwortung übernehmen. Spätestens nach einer Verurteilung werden sie kapieren, dass Richter so eine Klausel nicht juckt.

Erfreulicherweise handelt es sich aktuell immerhin nur um ein Urteil eines Landgerichts. Und da hocken typischerweise "faule Säcke"; die einfach irgendwas aus dem Bauch entscheiden, weil sie sowieso davon ausgehen, dass jemand zum Oberlandesgericht weiterzieht, wenn er es ernst meint.

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nettineu Michael Nickles „Webseiten-Betreiber riskieren bei RSS-Feeds Kopf und Kragen“
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Ich gehöre zu solchen fotografisch produzierenden Menschen, die besonders auf Nutzungsrechte im www achten müssen. Ein Kage gegen unerlaubte Nutzung ist durchaus legitim, rechtliche Grundlagen sind im Urheberrecht eindeutig geregelt. Neue Gesetze braucht man nicht.

Zum Verständnis. Ein Foto wird für einen Kunden und dessen Kampagne produziert. Die Nutzungsrechtelage ist schriftlich geregelt. Z.B. Der Kunde darf ohne Zeiteinschränkung das Foto für eigene Werbung und Veröffentlichung, auch im www verwenden, Verkauf und Nutzung durch Dritte ausgeschlossen oder honorarpflichtig.

Eigentlich ist so ein Vertrag dazu da, um den Weiterverkauf an/durch Bildagenturen zu untersagen und mit/an günstig eingekauften Bildern Geschäfte zu machen.

Bei RSS-feeds passiert es nun, das Dritten Bildmaterial kostenpflichtig oder auch kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das geht eben nicht! Der Vertrag lautet anders. Ein Fotograf kann also nicht seinen Kunden verklagen, sondern denjenigen, der unerlaubt das Bild verwendet. Gibt es jedoch einen weiteren Vertrag zwischen Kunde und RSS-feed-Anbieter, dann steht die Frage im Raum, ob der Kunde unerlaubt das Bild weitergereicht hat, oder ob der RSS-Anbieter das Bild unerlaubt nutzt.

Jegliche richterliche Entscheidungen basieren auf dem frei vereinbarten Vertrag oder eben dem Urheberrechtsgesetz.

Mike, ich hätte besonders von Dir eine differenzierte Meinung erwartet. Das Ganze hat nichts mit Impressum oder Ausschluß von Verantwortung für Verlinkung zu tun, onder ist ein rechtlicher Schutz von Arbeit und Nutzung. Schon ganicht mit Faulheit von Gerichten.

Auch wenn das für viele hier durchaus unverständlich erscheint, so sollte jeder selbst darüber nachdenken, ob ein / sein verkauftes Bild , welches im Netz erscheint aufeinmal nicht den vertraglichen oder Gesetzen unterliegen soll?

Zugegeben, international ist das sehr fragwürdig, aber wenn jemand, so wie ich, alle Bildrechte verloren hat, weil man Bildbestände einer deutschen Bildagentur vertraglich anvertraut hat, diese durch absichtliche Insolvenz urplötzlich in den USA auf einem Bildagenturserver unter anderem Urhebernamen (sprich Fotograf) auftauchen. Ja, dann würdest Du ganz anders darüber denken und schreiben.

Ganz klar, RSS-feeds prüfen und sich schriftlich vom Anbieter die Nutzungsrechte bei jeder Änderung bestätigen lassen! Ansonsten Finger weg von RSS-Feeds. Finde ich eins meiner Fotos in Deutschland, so klage ich voll durch, jede Instanz ! Für eine Klage in den USA fehlt mir jedoch das nötige Geld, aber vielleicht findet sich ein Rechtanwalt in den USA auf Erfolgsbasis.


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