Homepage selbermachen 7.846 Themen, 35.563 Beiträge

News: Folgenschweres Urteil

Webseiten-Betreiber riskieren bei RSS-Feeds Kopf und Kragen

Michael Nickles / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar und können elend teuer werden. Bereits die ungenehmigte Verwendung eines lumpigen Bildchens auf der eigenen Homepage, kann eine Abmahnung bescheren, die in die "Tausender" geht.

Doch selbst wer das beachtet, kann in eine bitterböse Falle tappen. Denn das Landgericht Berlin hat jetzt ein gruseliges Urteil gefällt. Webseiten-Betreiber haften auch für Urheberrechtsverstöße, die durch das Einbinden von RSS-Feeds entstehen können.

Zig Webseiten bieten solche RSS-Feeds an, durch die jedermann legal deren Inhalte anreißen kann. Auch Nickles.de bietet mehrere RSS-Feeds an (siehe RSS verstehen und einsetzen), die auch auf vielen Webseiten "mitgetickert" werden.

Ein Webseiten-Betreiber, der derlei Feeds einbindet, weiß natürlich nicht, was da so alles konkret an Inhalten reinkommt - er blendet halt beispielsweise die News von Nickles.de ein und fertig. Das Landgericht Berlin hat jetzt geurteilt, dass Webseiten-Betreiber haftbar sind, wenn in einem eingebundenen RSS-Feed urheberrechtlich geschützte Bilder drinnen sind.

Konkret ging es um einen Webseiten-Betreiber, der einen Nachrichten-Feed eingebunden hatte, dessen Produzent das erlaubt hatte. In diesem Feed tauchte dann ein Bild auf, an dem der Produzent keine Rechte hatte. Der Fotograf des Bildes verklagte darauf eben den Webseiten-Betreiber, der den RSS-Feed eingebunden hat.

Die Richter begründetet ihr Urteil damit, dass der beklagte Webseiten-Betreiber einen fremdem RSS-Feed eingebunden und sich dessen Inhalte dadurch zu eigen gemacht hat und deshalb auch dafür verantwortlich ist.

Dass der Beklagte beziehungsweise Verurteilte auf die Quelle des RSS-Feeds hingewiesen hat, spielte beim Urteil keine Rolle. Der komplette Urteilstext kann in der freien juristischen Datenbank openJur abgerufen werden.

Michael Nickles meint: Ein fatales Urteil. Damit kann es sich KEINE PRIVATE Person mehr leisten, einen RSS-Feed einzubinden, so sie keine Angst vor teuren Strafen hat.

Die Abmahnanwälte wird das Urteil enorm freuen. DENN: die werden im Fall von Urheberrechtsverletzungen nicht die Verfasser von RSS-Feeds verklagen sondern natürlich lieber alle Seiten, die diese RSS-Feeds nutzen - dadurch kenn mehrfach abkassiert werden (auch Nickles.de ist in so einer Sache in einen Rechtsstreit verwickelt, der seit 2008 tobt!).

In den Berichten zum Urteil wird aktuell teils viel Unsinn geredet. So wird beispielsweise empfohlen, dass Webseiten-Betreiber auf das Einbinden von RSS-Feeds mit Bildern verzichten sollten. Das ist Quatsch. Durch das Urteil müssen sie auf JEGLICHE RSS-Feeds verzichten - auch "Textpassagen" können Urheberrechtsverletzungen darstellen, es geht nicht nur um "Bilder".

Besserwisser dürfen jetzt gerne plärren, dass sie in ihrem Webseiten-Impressum einen Hinweis drinnen haben, dass sie für Inhalte Dritter keine Verantwortung übernehmen. Spätestens nach einer Verurteilung werden sie kapieren, dass Richter so eine Klausel nicht juckt.

Erfreulicherweise handelt es sich aktuell immerhin nur um ein Urteil eines Landgerichts. Und da hocken typischerweise "faule Säcke"; die einfach irgendwas aus dem Bauch entscheiden, weil sie sowieso davon ausgehen, dass jemand zum Oberlandesgericht weiterzieht, wenn er es ernst meint.

bei Antwort benachrichtigen
asterix5 Xdata „Das Urheberrecht muß derart dringend dem Jahr 2011 und der medialen Freiheit...“
Optionen
Das Urheberrecht muß derart dringend ... der medialen Freiheit angepaßt werden

Aha. Und wenn jemand ein Lager voller hochwertiger Fernsehgeräte ausräumt und die geklauten Geräte zwecks eigener Gewinnmaximierung verkauft, sagst Du vermutlich: Das Eigentumsrecht muß dringend an die Kreativität unternehmerischer Freiheit angepaßt werden.

Wie ein Vorschlaghammer, der beinahe Existenz bedrohend sein kann

Durch Datenraub wird die Existenz derjenigen bedroht, die davon leben, eigene Texte oder Bilder ins Netz zu stellen.

In 99.999999999% alle Fälle wird doch nicht wirklich jemand geschädigt

Wenn jemand meine Texte oder Bilder klaut und auf seiner Website einbaut, werde ich geschädigt. Und wenn Google das Plagiat indexiert und in den Suchergebnissen listet (und mein Original nicht mehr), werde ich doppelt geschädigt.

Das Urheberrecht darf nicht zum Spielplatz für absolut unseriöse Abmahner verkommen.

Wenn jemand meine Texte oder Bilder klaut und auf seiner Website einbaut, schicke ich keinen unseriösen Abmahner, sondern beauftrage einen Rechtsanwalt. Und parallel mache ich eine DMCA-Meldung bei Google.

Man verliert, egal ob man willentlich oder wissentlich jemand schädigen wollte.

Wer meine Texte oder Bilder klaut und auf seiner Website einbaut, macht das nicht aus Versehen oder unwissentlich, sondern planvoll, mit entsprechenden technischen Kenntnissen, mit Berechnung und mit krimineller Energie.

Der Werteverfall, der in manchen Beiträgen dieses threads zum Ausdruck kommt, ist beängstigend. Aber nicht verwunderlich, wenn sogar die Kanzlerin zum Datenklau Guttenbergs sagt, sie hätte ihn ja nicht zum wissenschaftlichen Mitarbeiter, sondern nur zum Minister ernannt.

\"Als ich nach Deutschland kam, sprach ich nur Englisch - aber weil die deutsche Sprache inzwischen so viele englische Wörter hat, spreche ich jetzt fließend Deutsch!\" (Rudi Carrell)
bei Antwort benachrichtigen