Wie war das nochmal mit der Vorratsdatenspeicherung?
Seit 2009 wurden, in diesem Fall, Daten gespeichert und ausgewertet. Das wird sicherlich kein Einzelfall sein.
http://www.mdr.de/sachsen/8746615.html
Gruß
Maybe
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Nun ich denke bei einer Klage vor dem Verfassungsgericht, wäre die Sache schnell vorbei. Nur weil es ein Bundesland macht, heißt es noch lange nicht das es legal ist. Vor Gericht sollten die Daten also völlig wertlos sein, auch wenn es unser Innenminiskus ähem Innenminister es nicht wahrhaben will.