...hat das noch irgendwas mit Moral zu tun?
http://www.stern.de/panorama/schmerzensgeld-fuer-magnus-gaefgen-das-gericht-entschaedigt-den-kindesmoerder-1713214.html
Pfui Spinne. :-(
Off Topic 20.296 Themen, 225.397 Beiträge
Grundlage der Rechtsprechung ist nicht "Moral" sondern einzig und allein das Gesetz.
Und nach deutschem Recht hat auch ein Mörder ein Recht auf Menschenwürde (vgl. Art. 1 GG).
Was den Fall so schwierig macht war, dass sich zur Zeit des Verhörs zwei absolute Rechtsgüter inkommensurabel gegenüberstanden: Die Menschenwürde des Tatverdächtigen, aber natürlich auch die Menschenwürde des Opfers.
Ich kann die Motive nachvollziehen, die den Polizisten zu diesen Folterdrohungen geführt haben, allerdings ist die Androhung selbstverständlich rechtswidrig. Rechtsstaatliche Prinzipien müssen ausnahmslos gelten, sonst erledigt sich der Rechtsstaat bald von selbst.