Guten Abend alle zusammen!
Ich habe mir heute Gallileo angesehn und da hatten sie einen netten Beitrag.
Und zwar dass man jetzt in Deutschland wenn mann ein Programm, Spiel, etc. saugen will und dem jeweiligen Internetprowider wo man sich vertraglich gefesselt hat das herausbekommt wird einem der Hahn abgedreht ca. drein Wochen. Aber , wie ich das verstanden habe, nicht nur der jenige der das Sakreleg begangen hat sonder ALLE.
Vom letzterem abgesehen ein Beispiel:
Was wäre jetzt wenn du einen kleinen Familienbetrieb hast es wird normaler weise alles per Internet gemacht wie E-mail, Überweisungen usw.. Im Prinzip ist das Internet existenziell. (Korrigiert mich falls ich falsch liege). Wenn du jetzt etwas saugst oder ja sagen wir mal, der Sohn und es tritt der oben genannte Fall ein könnte der Betireb wenn ganz schwarz gemahlt wird zusperrren.
Wie sieht ihr das??
LG Frido
Viren, Spyware, Datenschutz 11.215 Themen, 94.214 Beiträge
Aber bisher haben Unternehmen keinen direkten Auskunftsanspruch beim Provider, das ist der Knackpunkt.
D.h. die Unternehmen müssen erst beim Landgericht einen Beschluss erwirken und können dann mit diesem "Titel" (nenne ich jetzt einmal salopp so!) beim Provider vorstellig werden, und der muss daraufhin die Daten herausrücken? Das wäre ja schon etwas freundlicher als meine Version.
Aber wie du schon schreibst, die Frage ist, wie großzügig oder wie streng die Landgerichte solche Aufkunftsersuchen handhaben.
CU
Olaf
D.h. die Unternehmen müssen erst beim Landgericht einen Beschluss erwirken und können dann mit diesem "Titel" (nenne ich jetzt einmal salopp so!) beim Provider vorstellig werden, und der muss daraufhin die Daten herausrücken? Das wäre ja schon etwas freundlicher als meine Version.
Aber wie du schon schreibst, die Frage ist, wie großzügig oder wie streng die Landgerichte solche Aufkunftsersuchen handhaben.
CU
Olaf