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EPay: Privatverkäufer und Gewährleistung

peterson / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.

Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.

Aber Vorsicht Falle.

Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.

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olliver1977 peterson „Mein Thread dreht sich nicht darum, wer was kauft, sondern um die Haftung. Und...“
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Mein Thread dreht sich nicht darum, wer was kauft, sondern um die Haftung.
Ich bin nur der Meinung, das der, der gebrauchte Sicherheitsrelevante Teile kauft, die Haftung selbst übernehmen sollte. Zumindest sollte die Haftung bei 50/50 liegen.
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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