Hallo,
das kürzliche Knaller-Urteil des Leipziger Amtsgerichts bezog sich ja auf kino.to.
Aber fast die gleiche Situation liegt ja bei youtube, myvideo usw. vor.
Auch da gibts jede Menge Filme und Schlager, die man ansonsten käuflich erwerben muß.
Aber bisher ist keine Spur zu bemerken, daß diese Portale grundlegend renovieren würden und nur noch "selbstgedrehtes" anbieten würden.
Daher meine Frage: Muß man bangen, denn mein Neffe auf meinem PC "Mr. Bean" oder "Thomas, die Lokomotive" über Youtube anschaut??
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?? Es befinden sich doch schon zwei threads zu dem Urteil direkt unter meiner Frage...
http://www.chip.de/news/Kino.to-Urteil-Ansehen-illegaler-Streams-ist-strafbar_53541632.html
Aber das Thema youtube wurde hier noch nicht diskutiert.
Mir erscheint es unzumutbar, vor jedem Klick auf ein Video erst die Urheberrechtssituation erforschen zu müssen. Kann auch nicht ständig neben meinem Neffen sitzen und bewachen, auf welche Icons der klickt. Absurde Situation...