Hallo,
das kürzliche Knaller-Urteil des Leipziger Amtsgerichts bezog sich ja auf kino.to.
Aber fast die gleiche Situation liegt ja bei youtube, myvideo usw. vor.
Auch da gibts jede Menge Filme und Schlager, die man ansonsten käuflich erwerben muß.
Aber bisher ist keine Spur zu bemerken, daß diese Portale grundlegend renovieren würden und nur noch "selbstgedrehtes" anbieten würden.
Daher meine Frage: Muß man bangen, denn mein Neffe auf meinem PC "Mr. Bean" oder "Thomas, die Lokomotive" über Youtube anschaut??
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Beide *müssen* die Daten rausgeben, wenn Sony BMG & co. mit einem entsprechenden ansinnen kommen
Ganz so ist es nicht - es bedarf dazu eines gerichtlichen Beschlusses. Siehe § 101 Abs. 9 UrhG.
Ganz so ist es nicht - es bedarf dazu eines gerichtlichen Beschlusses. Siehe § 101 Abs. 9 UrhG.