Hallo,
das kürzliche Knaller-Urteil des Leipziger Amtsgerichts bezog sich ja auf kino.to.
Aber fast die gleiche Situation liegt ja bei youtube, myvideo usw. vor.
Auch da gibts jede Menge Filme und Schlager, die man ansonsten käuflich erwerben muß.
Aber bisher ist keine Spur zu bemerken, daß diese Portale grundlegend renovieren würden und nur noch "selbstgedrehtes" anbieten würden.
Daher meine Frage: Muß man bangen, denn mein Neffe auf meinem PC "Mr. Bean" oder "Thomas, die Lokomotive" über Youtube anschaut??
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Hallo.
da ja youtube den Rechteinhabern ein Entgelt bezahlt bzw nicht erwünschte Videos sperrt üder löscht, siehe Streit mit der Gema, kann man eigentlich davon ausgehen, dass die Videos bei youtube legal angeschaut werden dürfen.
Ansonsten bliebe bald nur noch das Internet ganz zu vebieten.