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News: Urheberrechtsverletzung in neuer Dimension

Facebook-Nutzer wegen Bild auf Pinwand abgemahnt

Michael Nickles / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Abmahnindustrie hat einen neuen ziemlich großen Spielplatz entdeckt: Facebook. Von einem fast unglaublichen Vorfall berichtet Rechtsanwalt Arno Lampmann in seinem Blog.

Es geht um eine Abmahnung wegen eines Fotos, das auf der Pinwand eines Facebook-Nutzers veröffentlicht wurde und das anscheinend eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Bizarre am Fall ist, dass der Abgemahnte dieses Bild nicht selbst auf seiner Pinwand veröffentlicht hat, sondern es dort von einer anderen Person eingestellt wurde.

Ein Abmahner versucht also einen Facebook-Nutzer für Dinge verantwortlich zu machen, die andere auf dessen Pinwand veröffentlichen. Wie diese Geschichte ausgehen wird ist ungewiss. Lampmann befürchtet allerdings, dass dies gewiss nicht die letzte Abmahnung dieser Art sein wird.

Michael Nickles meint: Im vorliegenden Fall geht es um ein "Bild". Den Begriff muss man erweitern, denn generell kann ALLES abgemahnt werden - auch ein "geklauter Text" oder ein Link, der zu rechtlich Verbotenem führt (beispielsweise zu einer Anleitung, wie ein Kopierschutz geknackt wird).

Seit Bekanntwerden des Vorfalls, werden viele Tipps veröffentlicht, wie man das Risiko solcher Abmahnungen mildern kann. Das heißt dann konkret Schreibberechtigungen auf eigenen Seiten in sozialen Netzwerken einzuschränken - also keine Fremde, nur noch Freunde veröffentlichen lassen.

Genau dadurch geht allerdings der Witz bei sozialen Netzwerken verloren, denn man will ja auch neue Kontakte knüpfen.

Den "Facebook-Abmahner" einfach als Arschloch zu verdammen - damit ist es nicht getan. Wenn ein Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung entdeckt und damit zu einem Anwalt geht, dann klagt er eben die Stelle an, bei der diese Verletzung entdeckt wurde. Und das ist halt nun mal der Besitzer der Pinwand, auf der es passiert ist. Danach geht es dann weiter.

Klar, wegen einem Bild abmahnen, das ist eine Sauerei. Der Nächste veröffentlicht vielleicht eine eingescannte Seite aus dem aktuellen Spiegel. Der Übernächste scannt den kompletten Spiegel ein und verteilt ihn als PDF an seine Freunde in sozialen Netzwerken.

Ist das dann immer noch eine Sauerei wenn eine Abmahnung kommt? Wo wird der Punkt gesetzt? Ein gezielter Punkt wird sich niemals setzen lassen - dabei kann nur etwas Schwammiges rauskommen. Also alles komplett erlauben? Oder alles komplett verbieten?

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Loopi© Olaf19 „ Es ist mir ein Rätsel, warum erst jetzt und nicht schon viel früher. Ich bin...“
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Ich bin zwar der letzte, der den Abmahn-Gierlappen hier das Wort reden will, aber wenn man die Dinge einmal ganz emotionslos sieht: Was ist denn der Unterschied, ob ich urheberrechtlich geschütztes Material auf einer Homepage auf meiner eigenen Domain veröffentliche oder über eine Mitgliedschaft bei Facebook? Der eine darf abgemahnt werden, dass die Schwarte kracht, und der andere geht leer aus? Das kann's auch nicht sein.

Beispiel: Ich klau bei dir ein Bild und lade es auf meine Homepage. Die hat etwa 1000 Besucher/Tag. Fremde Leute. Das Bild ist dann frei zugänglich.

Ich klaue das Bild bei dir und stelle es an meine Facebook-Pinwand. Dann sehen es maximal meine 75 "Freunde". Fremden zeige ich meine Pinwand nicht. Dort ist das Risiko geringer.

Aber die Mehrzahl der FB-Nutzer haben eben ihre Pinwand (neu Chronik) offen. Jeder soll wissen, was sie zu Mittag gegessen haben, was sie für Musik hören, wo sie nach der Schule abhängen....Die Öffentlichkeit soll alles über sie wissen. Die wollen das so, das ist cool.

Und jetzt kommt der Abmahner und sucht systematisch FB-Konten ab.

Beste Grüße
André
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sehr gute Idee!! : Murdock09