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News: Urheberrechtsverletzung in neuer Dimension

Facebook-Nutzer wegen Bild auf Pinwand abgemahnt

Michael Nickles / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Abmahnindustrie hat einen neuen ziemlich großen Spielplatz entdeckt: Facebook. Von einem fast unglaublichen Vorfall berichtet Rechtsanwalt Arno Lampmann in seinem Blog.

Es geht um eine Abmahnung wegen eines Fotos, das auf der Pinwand eines Facebook-Nutzers veröffentlicht wurde und das anscheinend eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Bizarre am Fall ist, dass der Abgemahnte dieses Bild nicht selbst auf seiner Pinwand veröffentlicht hat, sondern es dort von einer anderen Person eingestellt wurde.

Ein Abmahner versucht also einen Facebook-Nutzer für Dinge verantwortlich zu machen, die andere auf dessen Pinwand veröffentlichen. Wie diese Geschichte ausgehen wird ist ungewiss. Lampmann befürchtet allerdings, dass dies gewiss nicht die letzte Abmahnung dieser Art sein wird.

Michael Nickles meint: Im vorliegenden Fall geht es um ein "Bild". Den Begriff muss man erweitern, denn generell kann ALLES abgemahnt werden - auch ein "geklauter Text" oder ein Link, der zu rechtlich Verbotenem führt (beispielsweise zu einer Anleitung, wie ein Kopierschutz geknackt wird).

Seit Bekanntwerden des Vorfalls, werden viele Tipps veröffentlicht, wie man das Risiko solcher Abmahnungen mildern kann. Das heißt dann konkret Schreibberechtigungen auf eigenen Seiten in sozialen Netzwerken einzuschränken - also keine Fremde, nur noch Freunde veröffentlichen lassen.

Genau dadurch geht allerdings der Witz bei sozialen Netzwerken verloren, denn man will ja auch neue Kontakte knüpfen.

Den "Facebook-Abmahner" einfach als Arschloch zu verdammen - damit ist es nicht getan. Wenn ein Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung entdeckt und damit zu einem Anwalt geht, dann klagt er eben die Stelle an, bei der diese Verletzung entdeckt wurde. Und das ist halt nun mal der Besitzer der Pinwand, auf der es passiert ist. Danach geht es dann weiter.

Klar, wegen einem Bild abmahnen, das ist eine Sauerei. Der Nächste veröffentlicht vielleicht eine eingescannte Seite aus dem aktuellen Spiegel. Der Übernächste scannt den kompletten Spiegel ein und verteilt ihn als PDF an seine Freunde in sozialen Netzwerken.

Ist das dann immer noch eine Sauerei wenn eine Abmahnung kommt? Wo wird der Punkt gesetzt? Ein gezielter Punkt wird sich niemals setzen lassen - dabei kann nur etwas Schwammiges rauskommen. Also alles komplett erlauben? Oder alles komplett verbieten?

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winnigorny1 Nevergrey „ Bedingt durch die technische und inhaltliche Entwicklung des Internet kommen...“
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Mit dem Ziel, 'geistiges Eigentum' zu schützen, hat dieser Abmahnquatsch in etwa soviel zu tun wie George W. Bush mit einem Friedensnobelpreisträger.

Sehr treffend.

Es ist und bleibt aber leider schwierig, da einen Gegenentwurf, der allen gerecht wird, zu entwickeln.

Ich habe das mit den Bauplänen auf meiner HP einfach so geregelt: Die Verwendung zu privaten Zwecken ist kostenlos. - Die Nutzung zu gewerblichen Zwecken im weitesten Sinne bedarf meiner Zustimmung und - gegebenenfalls muss der Nutzer dafür einen Obulus entrichten.

Das funktioniert - manchmal. Das Fatale ist aber wahrscheinlich, dass, entdeckte einer der Herren und Damen Abmahnanwälte/Innen einen Verstoß, würden die wahrscheinlich dennoch versuchen, abzuzocken, denn die werden ja von sich aus aktiv. - Es bedarf nicht meines Antrages.....

Und da ist meiner Ansicht nach der Hund begraben: Wenn die nur aktiv werden würden, weil jemand Klage führt, wäre die Nummer schon mal eine andere. - Aber wieseo dürfen die von eigenen Gnaden klagen, ohne einen Auftrag eines Mandanten zu haben???? Die sind doch keine Staatanwälte. - Das ist etwas, was ich wirklich nicht verstehe...
Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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sehr gute Idee!! : Murdock09