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News: Skandalöses Urteil des Langericht München

Skrupellose Filesharing-Oma freigesprochen!

xafford / 194 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Justiz treibt immer ärgere Blüten - dies geht sogar so weit, dass arme und hungernde Rechteverwerter nun mittlerweile nicht einmal mehr pauschal Recht bekommen und sogar ihre Ansprüche beweisen müssen. Folgender Sachverhalt:

Recht so!

Eine Rentnerin aus Berlin erhielt im Jahr 2010 unschöne Post einer Anwaltskanzlei - eine Abmahnung über rund 650 Euro für das Anbieten eines Hooligan-Films (jeder weiß ja wie sehr betagte Berlinerinnen in der Hooligan-Szene aktiv sind). Mittlerweile kann man schon sagen: So weit nichts neues. Jedoch gab es in diesem Fall eine kleine aber absonderliche Seltsamkeit - die besagte heimtückische Raub-Mord-Seniorin hatte boshafterweise weder einen PC, noch einen Router oder ein Modem, sondern nur einen gekündigten DSL-Vertrag mit einem Provider bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Als sei diese Heimtücke noch nicht verwerflich genug, wagte es die Rentnerin sogar, sich gegen diese Abmahnung zur Wehr zu setzen was schließlich im Jahr 2011 vor dem Amtsgericht in München verhandelt wurden.

Der tapfere und aufrechte Richter des AG München jedoch lies sich nicht von der gemeinen Vertuschungs-Aktion böswilligen Seniorin täuschen und verurteilte sie zur Zahlung der Abmahgebühren nebst Zinsen, da sie nach Ansicht des Gerichts (es muss sich wohl um ein Mittagsgericht gehandelt haben, denn diese sind meist recht geschmacklos) nicht beweisen konnte, dass sie die Urheberrechtsverletzung NICHT begangen habe - wo kämen wir auch hin, wenn arme Rechteverwerter ihre Ansprüche noch eingehender belegen müssten als durch einen Zettel mit vier Zahlenpaaren (IP-Adresse) was bekanntermaßen ein unfehlbarer Beweis ist.

Alles hätte so schön sein können - der bekannten Gerechtigkeit der deutschen Gerichte wäre genüge getan - aber nein, die rabiate Renterin lies nicht locker und ging gar in Berufung - und nun kommt der Skandal! Hat doch tatsächlich das Landgericht München I nun entschieden, dass die Ansprüche der abmahnenden Kanzlei vollumfänglich zurück gewiesen werden und die Rentnerin nicht zahlungspflichtig sei! Und als sei dies nicht schon frevelhaft genug: Das LG hat die Entscheidung des Amtsgerichtes quasi noch gerüffelt.

xafford meint:

Es gibt Dinge, die sind so absurd, dass man ihnen nur mit Sarkasmus begegnen kann und in meinen Augen ist dies einer davon. Hier muss sich tatsächlich eine ältere Dame durch die Mühlen der Justiz quälen um ein Urteil zu bekommen, wofür der gesunde Menschenverstand eines - nicht notwendigerweise allzu schlauen - Dreijährigen ausreichen würde.

Zwar gibt es außerhalb des Strafrechtes kein "Im Zweifel für den Angeklagten", jedoch wird es grotesk, wenn jemand seine Unschuld extra beweisen muss bei dem sämtlicher Augenschein eine Schuld ausschließt. Noch grotesker wird dies, wenn man bedenkt, dass die "Beweise" der abmahnenden Kanzlei hier in einem Zettel mit einer Zahlenkolonne besteht deren Korrektheit durch das Gericht in keinster Weise überprüft werden kann. Wie weit muss ein Richter, der in so einem Fall eine Rentnerin ohne PC und Zugangsmöglichkeit zum Internet zur Zahlung der Abmahnung verurteilt, den gesunden Menschenverstand schon hinter sich gelassen haben? Hätte dieses Urteil Bestand gehabt dann wäre die Quintessenz quasi: Der Besitz eines Internetanschlusses macht Dich zum Freiwild!

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Siehe z.B. ... Borlander
Ich bin schneller. kongking
Fetzen Ma_neva „Hi, da müßte man es mir bei 3 Nachfragen in Zentrale für ...“
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Mal hübsch geschmeidig bleiben! Wer hier wen verarscht, das gälte es abzuklären!

Wenn du nicht in der Lage bist, bei deiner Zweigstelle (mit dem Gerät) aufzulaufen und dir das vor Ort demonstrieren zu lassen, dann sind es sicher nicht wir, die sich Gedanken machen, die dich verarschen!

Neulich hast du erst erzählt, dass dir Homebanking zu unsicher ist und eine riesen Debatte angefangen. Jetzt auf einmal hast du es angeblich, aber natürlich, wie kann es anders sein, bei Manfred funktioniert es nicht. Neue Debatte und wer hat hier wen verarscht?

Geht es dir eigentlich nur noch um Ansprache, oder um ernsthafte Probleme? Jede Lösung die man dir anbietet, schmetterst du ab und alles was quasi problemlos überall funktioniert, sorgt bei dir für größten Stress. Sehr seltsam, wenn man darüber nachdenkt. Auch dass es in dieser Diskussion eigentlich um Filesharing ging und du daraus (wieder einmal) eine Debatte über Onlinebanking gemacht hast, könnte einem manchen bösen Gedanken eingeben.

Ich habe den Tanjack 3 nicht, aber war praktisch sofort informiert, über ein Gerät, über das es angeblich fast nichts im Netz zu finden gibt. Interessant, evtl. liegt es daran, weil es macht, was es soll?! Ich habe übrigens das Modell optic SX, welches tadellos funktioniert, seit mehreren Jahren. Der meiner Mutter (einer technischen 0, kein Studium, bald 70) noch länger, ohne Serviceanrufe. Auch bei den Kollegen gibt es kein Theater.

Laut deiner Aussage verschwindet die Karte bei anderen komplett im Tanjack, obwohl das überhaupt nicht vorgesehen ist. Warum verarscht du uns, oder willst du die Möglichkeit nicht eingestehen, dass du das Gerät kaputt gemacht hast, als du die Karte zu weit hinein schieben wolltest?

Alle Leute hier haben die größte Geduld mit dir bewiesen, aber nicht jedem ist sie unendlich gegeben. Anstatt auf beleidigte Leberwurst zu machen, solltest du mal überlegen, ob der Fehler nicht auf deiner Seite des Bildschirms liegt. Die Lösung mit SMS-TAN lehnst du aus obskuren Gründen ab, obwohl dir mehrfach erklärt wurde, dass du nicht selbst schreiben, sondern nur lesen musst.

Nur so, da du den Fehler ja nicht beschreibst, hast du die Transportsicherung der Batterie entfernt?

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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Och ne, selbst du... kongking
Yap g SoulMaster SoulMaster
Definitiv nein. presla