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Schlechte Bewertung für 4.90€ zurück ziehen?

Fetzen / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

ich bin in o.g. Frage ein wenig am hadern.

Hintergrund: ich hatte bei Amazon 2 Schrauben für meine Fotoausrüstung bestellt, für jeweils 5€. Versandkosten jeweils 4.90€. Deshalb bat ich den Verkäufer die Bestellung zusammen in einem Umschlag zu versenden. Darauf kam die Frage, ob ich die passende Wechselplatte dazu möchte, was ich verneinte und meine Bitte wiederholte.

Natürlich kamen die Teile einzeln, zwar sauber in teuren gefütterten Umschlägen, aber eben für 4.90€ mehr. Das habe ich so in meiner negativen Bewertung geschrieben.

Nun kam die Bitte um Rückzug, bei Erstattung der Kosten und zwar von einem Azubi. Einmal denke ich, dass es wirklich einer sein kann, der gerade wegen Schusseligkeit (Fehler macht jeder) ordentlich Ärger an der Backe hat, andererseits kann es auch Kalkül sein.

Aufgefallen ist mir noch, dass derjenige im Namen eines anderen (bekannteren) Händlers unterschrieben hat, der den gleichen Artikel teurer und für weniger Versandkosten anbietet. Insgesamt jedoch 1,50€ mehr/Stück.

Ich bin einfach unschlüssig, weil ich einem Azubi wegen so einem Quark keinen rein drücken will, auf der anderen Seite steht ein etwas merkwürdiges Geschäftsgebaren, das auf unseriöse Gewinnmaximierung hindeutet.

Gebt mir mal einen Schubs in die richtige Richtung. ;)

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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Fetzen InvisibleBot „Mach dem Händler ein Gegenangebot: Du nimmst die Bewertung ...“
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Nun kam die Bitte um Rückzug, bei Erstattung der Kosten
 Das Gegenangebot ist der Auslöser für den Thread gewesen.

Gerade kommt meine Frau mit einem von der Reinigung ruinierten Seidenhemd nach Hause! Freut mich, weil das Ding maßgeschneidert war und es das Geschäft nicht mehr gibt. Das verkompliziert die Gesamsituation ein wenig. Grummel!

Zu deinem Problem: sehr schwierig, da es tatsächlich sein kann, dass du irgendwie rein gerutscht bist. Kann ich jetzt nicht beurteilen. Ansonsten müsste das in den Büchern verzeichnet sein. Wirklich finster ist das mit den angeblich nicht existierenden Gerichten. Wenn du dafür keine Zeugen findest, kriegt der wohl recht. Ich wünsch dir jedenfalls Glück.
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