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News: Verbraucherzentrale fordert Recht auf Privatkopie

Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken

Michael Nickles / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine Neuausrichtung des Urheberechts, dessen Anpassung an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters. Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), haben dazu ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht mit dem ein neuer Impuls gesetzt werden soll.

Gefordert wird, dass die legitimen Interessen der Verbraucher dringend als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden müssen.

Gerd Billen: "Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen". (Foto: vzbv / Dominik Butzman)

Im Kern geht es bei der geforderten Reform um diese Dinge, deren Diskussion erwünscht wird:

Privatkopie: Das Recht auf Privatkopie soll als unabdingbares vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden. Wer beispielsweise ein Ebook kauft, soll das Recht haben, eine Kopie zur privaten Nutzung davon anzufertigen. Es soll verboten werden, dass dieses Recht durch AGB oder Kopierschutzmechanismen eingeschränkt oder untersagt wird.

Inhalte im Internet teilen: Das Veröffentlichen und Teilen von Inhalten ist für Nutzer des Internet eine alltägliche Sache. Entsprechend sollen diese mittlerweile üblichen Nutzungsformen bei der Neugestaltung des Urheberrechts erlaubt werden. Dies aber nur dann, wenn keine kommerziellen Interessen dahinter stecken und auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden. Als Beispiel wird die Erlaubnis der "Kreativität der Masse" genannt: Remixe, Mashups oder Collagen.

Digitale und analoge Güter gleichstellen: Aktuell werden analoge und digitale Waren unterschiedlich behandelt. Gemeint ist damit, dass digitale Inhalte teils an bestimmte Geräte/Software gebunden sind, ein Weiterverkauf beispielsweise untersagt ist. Die "Reformer" fordern also konkret, dass auch digitale Güter beliebig genutzt und auch weitergegeben oder verkauft werden dürfen.

Das komplette Positionspapier kann als PDF runtergeladen werden.

Michael Nickles meint:

Die "Generation gratis" und die Gegner der "Content Mafia" werden jetzt gewiss die Korken knallen lassen. Ich finde die Ansätze in Billens und Bondes Positionspapier gut, ausdrücklich begrüßenswert, allerdings auch sehr diskussionswürdig. Alle Punkte müssen arg konkretisiert werden, damit Verbraucher nicht auf einem riskanten Schleudersitz enden.

Das Recht auf Privatkopie werden viele so interpretieren, dass man Ebooks ganz einfach kopieren und im privaten Freundeskreis dann beliebig weiterverschenken kann. Und was für ein Ebook gilt, das muss logischerweise auch für Musik, Videos, Software, halt für alles gelten.

Jedem sollte dämmern, dass das nicht gehen wird. Es braucht eine sinnvolle Regulierung. Und eine, die auch für alle kapierbar ist, die weder "Raubkopierern" noch "Richtern" großzügigen Interpretationsspielraum lässt.

Heikel ist das mit dem Teilen im Internet. Auch hier kann es keinen pauschalen Freibrief ohne Limits geben. Aber wo wird die Messlatte angesetzt? Aktuell ist es so, dass jemand schon extremen Urheberrechtsärger kriegen kann, wenn ein privates Video in Youtube eingestellt wird, bei dem im Hintergrund zufällig irgendeine Musik läuft.

Und wer sich aus irgendeinem Bild auch nur einen Schnipsel ausschneidet und beispielsweise als "Avatar" verwendet, kann dafür saftig belangt werden. Aber kann man Remixe und Collagen pauschal erlauben? Da kommt dann einer und macht eine gigantische "Collage" oder einen "Remix" aus sämtlichen Folgen einer TV-Serie und stellt sie als "eigene Kreativität" ins Netz.

Auch die Gleichstellung von analogen und digitalen Gütern ist aus meiner Sicht nicht umsetzbar. Eine greifbare Audio-CD ist halt was anderes wie eine MP3-Datei. Eine originale Audio-CD mit Cover gibt es nur einmal, verkauft man sie weiter, dann ist sie weg.

Eine MP3-Datei kann unendlich kopiert werden und bleibt immer identisch. Wie soll also erlaubt werden, eine gebrauchte MP3-Datei weiterverkaufen zu dürfen? Es muss also vieles bedacht und diskutiert werden, damit wirklich ein Schuh draus wird.

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BastetFurry Michael Nickles „Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken“
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Naja, ein Anfang wäre mal das man Werke die 10 Jahre oder älter sind für nicht kommerzielle Zwecke frei kopieren darf, ein etwaiger Kopierschutz darf dabei logischerweise entfernt werden. Werke die durch bestimmte Maßnahmen (GEMA, VG Wort, ...) geschützt werden sind für die nicht kommerzielle Verwendung als Kostenfrei anzusehen.
Das weitere Urheberrecht bleibt hiervon natürlich unberührt, man kann also nicht einfach hingehen bei Super Mario Bros die Sprites austauschen und es dann als das eigene verkaufen oder gar nur verschenken, man müsste sich in dem gegebenen Fall immer noch die Erlaubnis von Nintendo einholen.

Was so ein Gesetz möglich machen müsste wäre das man ein "Reprint" eines Werkes ohne Gewinnabsicht anfertigen dürfte, wo ich damit hinwill ist das ich Beispielsweise Final Fantasy 1 Module herstellen könnte und diese dann zum Erstellerpreis in kleinen Stückzahlen (keine Ahnung, Platine mit Modul drum herum... sehr kleine Stückzahl, so 50 Module... 20-25 Euro pro?) an Enthusiasten verkaufen darf. Natürlich müssen diese Kopien als solche sofort erkennbar gekennzeichnet werden. Und natürlich wäre so etwas dann auch ohne Mehrwertsteuer zu handhaben, die hat man ja schon beim Platinenätzer und Bestücker für das Modul und bei Onkel Conrad oder Tante Reichelt für die Bauteile gelassen.

Mike dürfte dann Beispielsweise auch ohne seinen alten Verlag fragen zu müssen Reprints der alten Reports anbieten, solange er keine Gewinnabsicht damit verfolgt. Gibt ja diese Selbstverlegerhelfer wie bod.de und so, damit wird das ohne Probleme möglich.

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