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News: Verbraucherzentrale fordert Recht auf Privatkopie

Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken

Michael Nickles / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine Neuausrichtung des Urheberechts, dessen Anpassung an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters. Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), haben dazu ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht mit dem ein neuer Impuls gesetzt werden soll.

Gefordert wird, dass die legitimen Interessen der Verbraucher dringend als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden müssen.

Gerd Billen: "Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen". (Foto: vzbv / Dominik Butzman)

Im Kern geht es bei der geforderten Reform um diese Dinge, deren Diskussion erwünscht wird:

Privatkopie: Das Recht auf Privatkopie soll als unabdingbares vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden. Wer beispielsweise ein Ebook kauft, soll das Recht haben, eine Kopie zur privaten Nutzung davon anzufertigen. Es soll verboten werden, dass dieses Recht durch AGB oder Kopierschutzmechanismen eingeschränkt oder untersagt wird.

Inhalte im Internet teilen: Das Veröffentlichen und Teilen von Inhalten ist für Nutzer des Internet eine alltägliche Sache. Entsprechend sollen diese mittlerweile üblichen Nutzungsformen bei der Neugestaltung des Urheberrechts erlaubt werden. Dies aber nur dann, wenn keine kommerziellen Interessen dahinter stecken und auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden. Als Beispiel wird die Erlaubnis der "Kreativität der Masse" genannt: Remixe, Mashups oder Collagen.

Digitale und analoge Güter gleichstellen: Aktuell werden analoge und digitale Waren unterschiedlich behandelt. Gemeint ist damit, dass digitale Inhalte teils an bestimmte Geräte/Software gebunden sind, ein Weiterverkauf beispielsweise untersagt ist. Die "Reformer" fordern also konkret, dass auch digitale Güter beliebig genutzt und auch weitergegeben oder verkauft werden dürfen.

Das komplette Positionspapier kann als PDF runtergeladen werden.

Michael Nickles meint:

Die "Generation gratis" und die Gegner der "Content Mafia" werden jetzt gewiss die Korken knallen lassen. Ich finde die Ansätze in Billens und Bondes Positionspapier gut, ausdrücklich begrüßenswert, allerdings auch sehr diskussionswürdig. Alle Punkte müssen arg konkretisiert werden, damit Verbraucher nicht auf einem riskanten Schleudersitz enden.

Das Recht auf Privatkopie werden viele so interpretieren, dass man Ebooks ganz einfach kopieren und im privaten Freundeskreis dann beliebig weiterverschenken kann. Und was für ein Ebook gilt, das muss logischerweise auch für Musik, Videos, Software, halt für alles gelten.

Jedem sollte dämmern, dass das nicht gehen wird. Es braucht eine sinnvolle Regulierung. Und eine, die auch für alle kapierbar ist, die weder "Raubkopierern" noch "Richtern" großzügigen Interpretationsspielraum lässt.

Heikel ist das mit dem Teilen im Internet. Auch hier kann es keinen pauschalen Freibrief ohne Limits geben. Aber wo wird die Messlatte angesetzt? Aktuell ist es so, dass jemand schon extremen Urheberrechtsärger kriegen kann, wenn ein privates Video in Youtube eingestellt wird, bei dem im Hintergrund zufällig irgendeine Musik läuft.

Und wer sich aus irgendeinem Bild auch nur einen Schnipsel ausschneidet und beispielsweise als "Avatar" verwendet, kann dafür saftig belangt werden. Aber kann man Remixe und Collagen pauschal erlauben? Da kommt dann einer und macht eine gigantische "Collage" oder einen "Remix" aus sämtlichen Folgen einer TV-Serie und stellt sie als "eigene Kreativität" ins Netz.

Auch die Gleichstellung von analogen und digitalen Gütern ist aus meiner Sicht nicht umsetzbar. Eine greifbare Audio-CD ist halt was anderes wie eine MP3-Datei. Eine originale Audio-CD mit Cover gibt es nur einmal, verkauft man sie weiter, dann ist sie weg.

Eine MP3-Datei kann unendlich kopiert werden und bleibt immer identisch. Wie soll also erlaubt werden, eine gebrauchte MP3-Datei weiterverkaufen zu dürfen? Es muss also vieles bedacht und diskutiert werden, damit wirklich ein Schuh draus wird.

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zensurierter Michael Nickles „Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken“
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Naja, dass ein Autor wie M.N. sein Eigentum geschützt sehen will, ist klar.

Nur haben die Digitalraubritter die schon lange eingeführten Nutzungen gekillt.

Beispiel- auch bei Tonbändern, Leercassetten und Videocassetten gab es eine URA.

Damit wars getan. Man hat Bücher, Schallplatten, und Musik vom Radio und Filme vom Fernsehen aufgenommen.

Heute ist das ein Delikt, wo einem die Industrie in einem Reklamefilm in der Dusche sich zur Seife bücken läßt.

Ist es RAUB ?

Nein....ist es nicht.  Es ist bestenfalls eine Verletzung der AGB des Herstellers.

Wer- auch der Autor- hat nicht die neuesten Platten des Schulkollegen nach Hause genommen und selber auf Band oder Cassette aufgenommen?

Heute werde ich schon kriminalisiert, wenn ich eine VON MIR GEKAUFTE CD - die irgendein CD red book ignorant nicht normgerecht gefertigt hat, also mit PIT FEHLERN künstlich verstümmelt hat, auf mp3 rippen will um sie ins Auto oder portable player für den Strand rippen will.

Nicht die NUTZER, nein die Industrie hats übertrieben.


Dass man in Österreich zumindest, nach 30 Jahren ein Recht "ersitzen" kann heißt für mich, ich habe 30 Jahre lang ein Recht auf Privatkopie eines von mir rechtmäßig erworbenem Tonträger gehabt, das wurde mit "Kopierschutz" unbrauchbar gemacht. 

Denn den zu umgehen ist von einer Lobby gesetzmäßig verboten worden. 
Schlau.  Dass die Lizenz zum Gelddrucken begrenzt ist, haben auch die RIAA manager nicht verstanden.

Die angeblichen Horror Zahlen sind nicht mal gut gschätzt.

Beispiel....  Nicht alle Musiktitel, die über tauschbörsen laufen werden auch gekauft, wenns die Börsen nicht gäbe.

So wenig wie es vor 30-40 Jahren so war, dass alle Titel, die vom Radio aufgenommen wurden, bei unter Strafe stellen des Aufnehmens vom Radio, auch auf Platte gekauft worden wären.

Und letztlich stupide wirds, wenn eine 11 jährige wegen dem download von 11 Liedern zu 550.000 Dollar Schaden verklagt wird. 

Mit solchen Dummen Aktionen machen sich die unglaubwürdig und mit solchen ECKDATEN in Verhandlungen gehen ist sinnlos. 

Die Industrie ist am Zug, vernünftige Konzepte zu bringen und brauchbare Verhandlungspositionen zu kommunizieren.

Derzeit sehe ich wenig Hoffnung, denn der übertriebene Hetzkampf der RIAA und Konsorten ist eher schlimmer (Gier steigt stündlich dort) geworden...

Oder wie erklären sich Preisunterschiede von 89 Dollarcent in den USA zu 139 Eurocent in AT für ein und dasselbe Lied? In DE gibts angeblich auch Unterschiede von 100% für ein und dasselbe Lied.

Hier bemüht man sich, um Konsumenten vom Geschäftsmodell mit Gewalt zu vertreiben.
Avoiding the customers ? und dann raunzen?

Als erstes müssten mal die Lobbyisten der Contentindustrie in Brüssel und Co mal ...hm... unschädlich gemacht werden. Dann die Uservertreter gleichstark in die Gremien setzen wie die Anbieter. Denn keinerlei Verhandlungen laufen derzeit auf gleicher Augenhöhe ab.

Dann red ma weiter.


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