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News: Verbraucherzentrale fordert Recht auf Privatkopie

Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken

Michael Nickles / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine Neuausrichtung des Urheberechts, dessen Anpassung an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters. Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), haben dazu ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht mit dem ein neuer Impuls gesetzt werden soll.

Gefordert wird, dass die legitimen Interessen der Verbraucher dringend als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden müssen.

Gerd Billen: "Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen". (Foto: vzbv / Dominik Butzman)

Im Kern geht es bei der geforderten Reform um diese Dinge, deren Diskussion erwünscht wird:

Privatkopie: Das Recht auf Privatkopie soll als unabdingbares vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden. Wer beispielsweise ein Ebook kauft, soll das Recht haben, eine Kopie zur privaten Nutzung davon anzufertigen. Es soll verboten werden, dass dieses Recht durch AGB oder Kopierschutzmechanismen eingeschränkt oder untersagt wird.

Inhalte im Internet teilen: Das Veröffentlichen und Teilen von Inhalten ist für Nutzer des Internet eine alltägliche Sache. Entsprechend sollen diese mittlerweile üblichen Nutzungsformen bei der Neugestaltung des Urheberrechts erlaubt werden. Dies aber nur dann, wenn keine kommerziellen Interessen dahinter stecken und auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden. Als Beispiel wird die Erlaubnis der "Kreativität der Masse" genannt: Remixe, Mashups oder Collagen.

Digitale und analoge Güter gleichstellen: Aktuell werden analoge und digitale Waren unterschiedlich behandelt. Gemeint ist damit, dass digitale Inhalte teils an bestimmte Geräte/Software gebunden sind, ein Weiterverkauf beispielsweise untersagt ist. Die "Reformer" fordern also konkret, dass auch digitale Güter beliebig genutzt und auch weitergegeben oder verkauft werden dürfen.

Das komplette Positionspapier kann als PDF runtergeladen werden.

Michael Nickles meint:

Die "Generation gratis" und die Gegner der "Content Mafia" werden jetzt gewiss die Korken knallen lassen. Ich finde die Ansätze in Billens und Bondes Positionspapier gut, ausdrücklich begrüßenswert, allerdings auch sehr diskussionswürdig. Alle Punkte müssen arg konkretisiert werden, damit Verbraucher nicht auf einem riskanten Schleudersitz enden.

Das Recht auf Privatkopie werden viele so interpretieren, dass man Ebooks ganz einfach kopieren und im privaten Freundeskreis dann beliebig weiterverschenken kann. Und was für ein Ebook gilt, das muss logischerweise auch für Musik, Videos, Software, halt für alles gelten.

Jedem sollte dämmern, dass das nicht gehen wird. Es braucht eine sinnvolle Regulierung. Und eine, die auch für alle kapierbar ist, die weder "Raubkopierern" noch "Richtern" großzügigen Interpretationsspielraum lässt.

Heikel ist das mit dem Teilen im Internet. Auch hier kann es keinen pauschalen Freibrief ohne Limits geben. Aber wo wird die Messlatte angesetzt? Aktuell ist es so, dass jemand schon extremen Urheberrechtsärger kriegen kann, wenn ein privates Video in Youtube eingestellt wird, bei dem im Hintergrund zufällig irgendeine Musik läuft.

Und wer sich aus irgendeinem Bild auch nur einen Schnipsel ausschneidet und beispielsweise als "Avatar" verwendet, kann dafür saftig belangt werden. Aber kann man Remixe und Collagen pauschal erlauben? Da kommt dann einer und macht eine gigantische "Collage" oder einen "Remix" aus sämtlichen Folgen einer TV-Serie und stellt sie als "eigene Kreativität" ins Netz.

Auch die Gleichstellung von analogen und digitalen Gütern ist aus meiner Sicht nicht umsetzbar. Eine greifbare Audio-CD ist halt was anderes wie eine MP3-Datei. Eine originale Audio-CD mit Cover gibt es nur einmal, verkauft man sie weiter, dann ist sie weg.

Eine MP3-Datei kann unendlich kopiert werden und bleibt immer identisch. Wie soll also erlaubt werden, eine gebrauchte MP3-Datei weiterverkaufen zu dürfen? Es muss also vieles bedacht und diskutiert werden, damit wirklich ein Schuh draus wird.

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XAR61 Michael Nickles „Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken“
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ich weiss nicht was der Schmarn soll, gehe es rein um die Entfernung des Kopierschutzes hätte der liebe Herr zu 100 Prozent meine Zustimmung. Beim normalen Kauf von eArtikeln also eBooks, Software, Musik usw. erhält der Nutzer in der Regel bereits eine Kopie. Die volle Funktionstüchtigkeit von eArtikel kann niemand garantieren, nicht der Urheber und nicht der Verkäufer. Und man könnte diese Funktionstüchtigkeit auch nicht per Gesetz erzwingen.
Ob nun der klein Otto sich von dem eArtikel eine privat Kopie anfertigt, kann der Verkäufer in der Regel nicht kontrollieren. Meines Erachtens bringt der nette Mensch zwei Dinge total durch einander nähmlich die kopiergeschützten eArtikel mit den nicht kopiergeschützen eArtikel. Aber der Kopierschutz hat auch nichts und rein garnichts mit dem Urheberrecht zu tun bis auf einer einzigen Ausnahme, das der Urheber bestimmen darf das der eArtikel mit einem Kopierschutz versehen oder vertrieben werden darf und klein Otto dies halt nicht entscheiden darf. Zum anderem ist ein eArtikel immer NEU der einzigste Mangel welche auftreten kann ist die Hardware oder ein anderes Speichermedium welche unvorhergesehen ihren Geist aufgibt.

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