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Max Payne torsten40 „Das ganze führt das Rechtssystem nach meinem Verständnis ...“
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Und mir als Verkäufer steht es jederzeit zu, das Angebot zu beenden.

Nein. Das Einstellen eines Artikels in ein solches System ist ein rechtlich verbindliches Angebot. Mit der Bedingung, den Artikel an den bei Auktionsende Höchstbietenden zu verkaufen.

Bricht man die Auktion vorzeitig ab, endete die Auktion und es kam ein wirksamer Kaufvertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt höchstbietenden Nutzer zustande.

wenn man jetzt nichtmal mehr über sein eigenes Eigentum entscheiden kann

Kann man doch. Es zwingt einen doch niemand, die Sachen in Form einer Auktion einzustellen. Schließlich gibt es ja auch andere Möglichkeiten, z.B. die eines Festpreisangebots.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Hallo it- Lok dito! Kabelschrat