Hallo,
Hab den Beitrag gestern in der Sevicezeit im WDR gesehen. War sehr interessant.
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/auktionsabbruch112.html
Gruß Ulli
Hallo,
Hab den Beitrag gestern in der Sevicezeit im WDR gesehen. War sehr interessant.
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/auktionsabbruch112.html
Gruß Ulli
Und mir als Verkäufer steht es jederzeit zu, das Angebot zu beenden.
Nein. Das Einstellen eines Artikels in ein solches System ist ein rechtlich verbindliches Angebot. Mit der Bedingung, den Artikel an den bei Auktionsende Höchstbietenden zu verkaufen.
Bricht man die Auktion vorzeitig ab, endete die Auktion und es kam ein wirksamer Kaufvertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt höchstbietenden Nutzer zustande.
wenn man jetzt nichtmal mehr über sein eigenes Eigentum entscheiden kann
Kann man doch. Es zwingt einen doch niemand, die Sachen in Form einer Auktion einzustellen. Schließlich gibt es ja auch andere Möglichkeiten, z.B. die eines Festpreisangebots.