Hallo,
Hab den Beitrag gestern in der Sevicezeit im WDR gesehen. War sehr interessant.
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/auktionsabbruch112.html
Gruß Ulli
Hallo,
Hab den Beitrag gestern in der Sevicezeit im WDR gesehen. War sehr interessant.
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/auktionsabbruch112.html
Gruß Ulli
Hallo Torsten,
es Fälle bei denen kein § richtig zutrifft! Dann sind 2 Faktoren ausschlaggebend.
1 Anwalt.
2 Richter. Wenn der Richter als Käufer die Arschkarte gezogen hat, könnte Urteile anders ausfallen, als wenn er als Verkäufer die Arschkarte gezogen hat.
http://www.dr-bahr.com/news/kein-schadensersatz-bei-vorzeitigem-ebay-auktions-abbruch.html
Gruß