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Datenträger - Festplatten, SSDs, Speichersticks und -Karten, CD/ 19.578 Themen, 110.118 Beiträge
Man muss sich nicht verarschen lassen.
Du kannst das sehen, wie Du willst; die Rechtslage ist jedoch eindeutig anders, als Deine Auffassung. Das ist eben kein "Verarschen", wenn ein Verkäufer einen Fehler macht und evtl. ein falsches Preisschild am Regal anbringt. (Aber das ist jetzt auch im Bezug auf die SSD egal.)
Noch nie habe ich das Zeug liegengelassen oder zum Preis im Kassensystem gekauft.
Du kannst den Verkäufer nicht zwingen. Wenn er den Preis nicht senken will, muss er das auch nicht.
Lies den betreffenden Absatz noch mal komplett und versuche zu verstehen.
Habe ich. Und um Rücknahme ging es trotzdem nicht. (Oder weißt Du jetzt schon, dass Du das Zeug zurückgeben musst?)
Das war ein Beispiel für kulantes Verhalten.
Was aber - ebenso wie der günstige Verkaufspreis - nichts mit einem "Versehen" zu tun hat.
Gruß, mawe2