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No - kongking
Yo. kongking
Warum nicht? mawe2
mawe2 Olaf19 „Es ist mir wurscht, wo der Vertrag zustande kommt. Wenn am ...“
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Wozu der Quatsch mit der "unverbindlichen Vorabinformation"?

Es muss halt irgend einen Punkt geben, an dem der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wird. Das ist i.A. die Kasse. Wäre es das Regal, hättest Du bereits mit dem Entnehmen des Artikels einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen und dürftest den Artikel nicht mehr zurücklegen! Da das absurd wäre, ist eben die Kasse der Ort des Vertragsabschlusses.

Da hast du aber eine sehr großzügige Auslegung von "Korrektheit". Damit würden Preisauszeichnungen in Supermärkten völlig ihren Sinn verlieren.

Das ist nicht "meine Auslegung", das ist die Gesetzeslage. Man kann darüber lamentieren oder es einfach akzeptieren. Ich hatte noch nie ein Problem damit.

Natürlich verlieren die Preisauszeichnungen am Regal nicht ihren Sinn, da sie ja fast immer korrekt sind und da sie als Vorauswahlkriterium immer noch taugen. Aber das "letzte Wort" hat die Kassiererin (bzw. der Filialleiter).

Nicht ohne Grund bieten große Läden im Verkaufsbereich Warenscanner an, an denen der Kunde selbst den korrekten (verbindlichen) Preis feststellen kann. Der wird dann auch mit dem Preis an der Kasse identisch sein, er kommt ja aus dem selben System.

Der letzte Satz ist der entscheidende.

Natürlich. Wenn mir an der Kasse erst der tatsächliche Preis bekannt wird, habe ich natürlich das Recht, den Artikel nicht zu kaufen.

Gruß, mawe2

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Richtig! mawe2
Wir. gelöscht_238890
Guck mer ma: Andy andy11