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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

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Harald Simon Borlander „Bei Beträgen von bis zu 200 EUR das lässt sich bei ...“
Optionen

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, § 50 Zuwendungsnachweis

"(2) 1Als Nachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn [...]

2.
die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt und
a)
der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder
b)
der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes ist, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt oder"

Wenn ich nur drei Quartale angebe, bin ich unter 200 EURO. Niemand zwingt mich, alle Zuwendungen auch anzugeben.

Für Sendeanstalten als Anstalten des öffentlichen Rechts gilt Absatz a, nicht b.

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