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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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Borlander Olaf19 „Hi Harald, Versteh das bitte nicht falsch: Es geht mir nicht ...“
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Die Sendeanstalten mögen den Status der Gemeinnützigkeit besitzen; das heißt aber nicht, dass die Zwangsbeiträge deswegen rechtlich gleichzusetzen sind mit "Spenden".

Darauf hatte ich ja oben auch schon hingewiesen. Als Spende gehen nur freiwillige Zahlungen durch. Wer mag der kann vielleicht am Jahresende auch noch mal einen Hunni extra als freiwillige Spende überweisen. Dann schaut es anders aus.

Aber vielleicht sollte ich einfach mal überlegen ob ich meine Steuernachzahlung nicht auch von der Steuer absetzen kann? ;-)

Gruß
bor

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