Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
Ich habe die Handlungsanweisung der Finanzverwaltung einsehen können. Das ist Auflage für die Einstufung des Vereins, macht der Verein das nicht, verliert er diese.
Dann wird das u.U. regional unterschiedlich gehandhabt.
Ich betreue die IT eines gemeinnützigen Vereins in Thüringen. Dieser Verein stellt erst ab einer Spende 200 EUR standardmäßig (ungefragt) Zuwendungsbestätigungen aus. Unter 200 EUR macht er es auf speziellen Wunsch des Spenders. Unbedingt nötig wäre das aber nicht, da für eine steuerliche Berücksichtigung der Kontoauszug bzw. der Einzahlungsbeleg genügt.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins wird von dieser Praxis jedenfalls in keiner Weise berührt. Gemeinnützigkeit bedeutet, dass der Verein eine Zuwendungsbestätigung ausstellen darf, nicht muss.
Der Begriff "Spendenquittung" ist schon seit vielen Jahren nicht mehr üblich.
Gruß, mawe2