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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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So als möglichen ... fakiauso
shrek3 Nachtrag zu: „Ich kann ja schon mal anfangen und die Preise zu den jeweiligen ...“
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Wer Wasserstandsmeldungen liebt, kann sich das Ergebnis meiner heutigen "Recherche" zu Gemüte führen.

Verglichen wurden 12 Artikel aus dem Bereich Frischgemüse und Frischobst, 5 Kühlartikel (Gouda, Mozzarella, Milch, Esrom, Butter), 3 Tiefkühlartikel, Kaffee (jeweils die Hausmarke des Discounters), Hundefutter, Knabbereien (3 Artikel).

Eines ist jetzt schon deutlich zu erkennen:
Unterschiede werden sich nur in Frischprodukten finden lassen - alle anderen Artikel sind fast immer sogar völlig preis-identisch.

Heute ist LIdl um einen Tick billiger, obwohl Aldi bei Frischprodukten 7x billiger war (Lidl war nur 3x billiger - 2 Artikel waren gleich im Preis).

Allerdings war der Preisunterschied besonders bei Tomaten recht deutlich zuungunsten von Aldi.

Ich werde jetzt nicht jeden Preisvergleichs-Furz hier posten, dieses Thema aber weiter verfolgen und mich in ein paar Wochen hier wieder dazu äußern.

Mich interessiert aus rein persönlichen Gründen, ob die Anrechnung von Werbung in den Preis wahr ist, nur eingeschränkt Gültigkeit hat oder im Gegenteil sogar dazu führt, dass Preise niedriger werden.

Gruß
Shrek3

Fatal ist mir um das Lumpenpack, das, um Herzen zu rühren, den Patriotismus trägt zur Schau, mit all seinen Geschwüren. Heinrich Heine
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