Schönen guten Morgen!
Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.
Was sollte ich jetzt am besten tun?
Danke und herzliche Grüße,
Gabriela
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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann
Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge
Die STEUER die ich tatsächlich bezahle (ohne konkreten Gegenwert) passt sich angemessen an mein Einkommen an!
Darum gibt's ja bei Umsatzsteuer und Mineralölsteuer diese umständlichen Tabellen, wo der Händler beim Einkauf/Tanken erst mal auf Basis der letzten Gehaltsbescheinigungen/Vermögensauskünfte den persönlichen Steuersatz ermitteln muss...
Will sagen: Nicht jede Steuer ist einkommensabhängig.
bist du eigentlich neutraler, pro oder contra -Meinung zu ÖRR-Pflichtfinanzierung?
Ich hatte dazu neulich schon mal einen längeren Beitrag geschrieben. Ich bin mal so frei und verlinke: http://www.nickles.de/thread_cache/539108799.html#_pc
Ich wundere mich in Deinem Fall nur, dass jemand, der anscheinend vom System ÖRR auch wirtschaftlich profitiert, so vehement dagegen argumentiert. Oder bist Du nicht mit diesem Arno Brugger identisch (http://arnobrugger.com/home/index.php/de/referenzen)?