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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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So als möglichen ... fakiauso
nettermensch fakiauso „Deswegen den Meisten - die sich dann entweder gar nicht oder nur ...“
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Hallo fakiauso,

Deswegen den Meisten - die sich dann entweder gar nicht oder nur für das Erstellen eines Startpostings hier anmelden und dann gerade einen Beitrag hier reinknallen.

wenn Du mich meinst, meine antwort: und reinknallen ist schon mal garnicht ich behersche das weitverbreitet Zweifingervollsystem und da muss jeder Buchstabe vorsichtig ausgewählt werden.

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nettermensch

Mitglied seit 27.10.2008

Beiträge: 438

Letzte Aktivität: 20.03.2015

Du hast Deinen Standpunkt,  ok,  ich habe Dir nur mitteilen wollen das es sehr wohl Leute gibt die für eine Leistung zahlen wollen und ich nicht alleine mit dieser Auffassung bin.

Nur gibt es bei einer Zwangszahlung sicherlich Menschen (ich) die mit der Höhe der Bezahlung nicht einverstanden ist.

Fakt ist dass der Beitrag zu hoch angesetzt ist. Wenn die Herrschaften es wirklich wissen, so wie Du es sagst, warum nicht exakt die richtige Summen denn dass müssten sie ja können nach Deiner Aussagen, die machen wenn man das Liest was Du schreibst ja alles richtig.

Und wenn die 29,99 € festgelegt hätten was genau so willkürlich ist wie knapp 18 € wäre Deine Schmerzgrenze erreicht oder erst bei 50 € ständen wir dann auf einer Seite?  Die Rechtfertigung der Macher der Zwangsabgaben wären in jedem Fall die gleiche,  auch Deine ????

"Die Übertreibung gilt nur der Verdeutlichung"

So nun zum Schluss:  Deine Meinung   respektieren ich  auf  jeden Fall, ich vertrete eine andere, ich möchte nicht durch die Hintertür auf diese Art und Weise zum Wohle anderer beitragen.

Wenn Du der Auffassung bist das unter andern, Intendanten sehr wohl 200.000 - 300.000 tausend Euro verdienen müssen dann verteidige es ruhig weiter ich bin nicht der Meinung dass die Beitragszahler da für aufkommen sollte

MfG......netternesch

 

Wenn man was will findet man einen Weg , wenn man was NICHTwill, findet man eine Ausrede
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