Moin Olaf!
Ich hätte auch recht, wenn a) UND b) gilt.
Mawe2 will wie ein kleines Kind darauf bestehen, dass die Bezeichnung "Standort" nur verwendet werden darf, wenn ein Pfeil direkt auf seinen Hinterkopf zeigt. (Dabei ist eigentlich sein Rechner gemeint)
Wenn Youtube seinen Standort in Deutschland (oder noch etwas genauer) festmachen kann, wurde sein Standort bestimmt, der befindet sich innerhalb Deutschlands. Das reicht Youtube von der Genauigkeit her aus, um ein Video für ihn zu sperren.
Er will jetzt also mir die Nutzung der Bezeichnung "Standort" verbieten, und Heise natürlich auch, stellt sogar deren jounalistische Fähigkeiten infrage.
IP-Adressen sind personenbezogene Daten, weil sie Rückschlüsse auf eine Person zulassen. Nur weil ich technisch nicht diese Möglichkeit habe, die IP mit einer Person zu verbinden, bedeutet das noch lange nicht, dass das nicht geht.
Nach Mawe2s Meinung wären die IPs nicht einer Person zuzuordnen, das würde auch bedeuten, sie seien nicht schützenswert (Datenschutzgesetz).
Oder ein Beispiel: Wo befinden sich der Kölner Dom, die Reeperbahn, das Oktoberfest und die Semperoper? In Deutschland. "Deutschland" ist sehr wohl eine Standortangabe. Punkt.
Mawe2 tritt diese Diskussion hier los, weil er nichts zu tun hat und sich langweilt. Ich halte ihn für intelligent genug, um zu wissen, dass der Standort auch eine relative Angabe sein kann, je nach Bezug.
Unser Planet Erde ist auch eine Standortangabe, jedoch eher im astronomischen Bezug und nicht in Bezug auf IPs.