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News: Sound, Video, MP3 und Co

YouTube vs. GEMA – das Gezerre geht in die nächste Runde...

Olaf19 / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

...diesmal vor dem Oberlandesgericht München. Wieder geht es um Schadenersatzansprüche gegen YouTube wegen der Musiktantiemen an die Urheber – YouTube hält dagegen, nur die technische Plattform bereitzustellen.

Der Focus-Artikel rollt die Historie der ganzen Streiterei noch einmal auf, von der YouTube-Gründung 2005 angefangen über die Übernahme durch YouTube 2006 bis zum Beginn des Rechtsstreits 2009.

Quelle: www.focus.de

Olaf19 meint: Das Internet ist kein Land. Es ergibt daher keinen Sinn zu sagen, das Video X ist im Land Y nicht verfügbar. Das ist Quatsch. Entweder das Video ist illegal, dann soll man es entfernen (lassen) oder eben nicht, dann muss es jeder aufrufen und anklicken können.

Neben den einschlägig bekannten Unblocker-Tools ist der Download-Dienst convert2mp3.net eine gute Möglichkeit, um alle Videos sehen zu können. Dann hat man es auch gleich lokal auf Pladde.

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giana0212 Olaf19 „Das Buzz-Wort GEMA zieht Ahungslose an wie ein Magnet... Das ist Unsinn. Im Prinzip kann jeder eine Verwertungsgesellschaft ...“
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Solange von einer GEMA-Vermutung ausgegangen wird, hat die GEMA das Quasi-Monopol. Wenn ich ein Musikvideo drehe und bei Youtube hochlade und die GEMA lässt es sperren, dann muß ich bei der GEMA vorsprechen und betteln, daß das Video wieder freigeschaltet wird. Bedeutet, ich muß beweisen, daß die GEMA nicht meine Rechte vertritt. Richtig wäre aber, die GEMA beweist, sie hatte das Recht zu sperren. Und einen Schadenersatz bekommt  man auch nicht Mangels Beweisen. Da dieses Procedere nur bei der GEMA nötig ist, kann man sehr wohl von einem Monopol sprechen.