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News: Sound, Video, MP3 und Co

YouTube vs. GEMA – das Gezerre geht in die nächste Runde...

Olaf19 / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

...diesmal vor dem Oberlandesgericht München. Wieder geht es um Schadenersatzansprüche gegen YouTube wegen der Musiktantiemen an die Urheber – YouTube hält dagegen, nur die technische Plattform bereitzustellen.

Der Focus-Artikel rollt die Historie der ganzen Streiterei noch einmal auf, von der YouTube-Gründung 2005 angefangen über die Übernahme durch YouTube 2006 bis zum Beginn des Rechtsstreits 2009.

Quelle: www.focus.de

Olaf19 meint: Das Internet ist kein Land. Es ergibt daher keinen Sinn zu sagen, das Video X ist im Land Y nicht verfügbar. Das ist Quatsch. Entweder das Video ist illegal, dann soll man es entfernen (lassen) oder eben nicht, dann muss es jeder aufrufen und anklicken können.

Neben den einschlägig bekannten Unblocker-Tools ist der Download-Dienst convert2mp3.net eine gute Möglichkeit, um alle Videos sehen zu können. Dann hat man es auch gleich lokal auf Pladde.

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Olaf19 Borlander „Der Vergleich mit den Finanzämtern passt nicht so recht: Von denen gibt es sogar deutlich mehr als 5, aber alle halten ...“
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Der Vergleich mit den Finanzämtern passt nicht so recht: Von denen gibt es sogar deutlich mehr als 5

Ja, weil sich nicht eine einzige Dienststelle um die Belange von 80+ Millionen Einwohnern kümmern kann. Deswegen gibt es eine lokale bzw. regionale Aufteilung. Wäre die Arbeit der GEMA ähnlich arbeitsaufwändig, würde sie es genau so machen, mit dem Unterschied freilich, dass dann eine Riesen-Heulerei (neudeutsch: Shitstorm) darüber ausbräche, wie viele kostbare Tantiemen für Verwaltungskram ausgegeben würden (beim Finanzamt stört das natürlich niemanden, sind ja nur Steuergelder).

Entscheidend ist doch: niemand von uns  kann sagen, das Finanzamt Hamburg-Harburg ist mir zu teuer, ich versteuere mich lieber in Hannover-Nord...

... kann es durch ein anderes Tarifmodell auch passieren, dass der Urheber mehr Geld bekommt obwohl die Nutzung weniger Geld kostet.

Im Prinzip ja. Bleibt aber Spekulation, solange der praktische Beweis ausbleibt.

Aktuell können die Entscheider der GEMA durch die monopolartige Stellung fast jedes Abrechnungsmodell vorsehen, dass für sie Vorteilhaft erscheint.

Aber auch nur innerhalb geltenden Rechts.

CU
Olaf